Nichtraucherschutz vor Rauch von Nachbarn!

Das Nichtrauchen ist das zur Normalität gewordene Faktum, das auch gesellschaftspolitisch im öffentlichen wie ebenso im privaten Raum Anerkennung gefunden hat und immer mehr an Bedeutung gewinnt und sich durchsetzt! Während die Tabakgesetz-Novelle 2004 das Ziel verfolgte, das Nichtrauchen im öffentlichen Raum in Österreich als „Norm“ zu etablieren, ist es längst an der Zeit, einen vergleichbaren gesetzlichen Schutz auch für den privaten Wohnraum zu schaffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Nichtraucherinnen und Nichtraucher in ihren eigenen Wohnungen dem Tabakrauch bzw. Aerosolen ihrer Nachbarn ausgesetzt sind durch das Rauchen oder Dampfen auf Balkonen, Terrassen, Gärten oder durch das Lüften verrauchter Innenräume. Der Nichtraucherschutz muss wesentlich gestärkt werden, um Nachbarwohnungen und deren Bewohner – insbesondere Kinder und Jugendliche – besser vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Geruchsbelästigungen durch das Rauchen oder Dampfen zu schützen.

Die Terminologie „ortsüblich“ im Zusammenhang mit Rauchen in der eigenen Wohnung hat sich längst in „ortsunüblich“ geändert. Wichtig wäre, dass Nichtraucher:innen einen gesetzlichen Anspruch auf rauchfreie Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr bekämen und die Hälfte der Tageszeit, also mindestens 8 Stunden, in denen nicht geraucht werden darf. Wie diese 16 Tagesstunden in Rauchzeiten und rauchfreie Zeiten eingeteilt werden, ist Vereinbarungssache. Eine gute allgemeine Lösung finden Sie in unserem Musterbrief
http://www.nichtraucherverein.at/rauchende-nachbarn/.


Es ist völlig unbefriedigend und ein Ärgernis, wenn Nichtrauchende das „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“ erst über Gericht einklagen müssen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn nicht Süchtige unfreiwillig die gesundheitsschädlichen und belästigenden Emissionen anderer zu jeder Tages- und Nachtzeit einatmen müssen! Dies gleicht einem Akt fahrlässiger Körperverletzung! Die Politik ist gefordert, diesen Missstand abzustellen und das Recht vor rauchfreier Atemluft vor das Recht auf Konsum von Tabak oder ähnlichen giftigen Produkten voranzustellen.

Robert Rockenbauer

Bundesleiter der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher