Unsere Ziele und Aufgaben

Die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher betätigt sich ausschließlich gemeinnützig, überparteilich und überkonfessionell, und bezweckt hauptsächlich den Schutz und die Aufklärung der Nichtraucher hinsichtlich der Gefahren und gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Passivrauchen. Wir sind nicht gegen die Raucher, sondern gegen das Rauchen am falschen Ort und zur falschen Zeit. Bewusstes Nichtrauchen ist weder eine Weltanschauung noch ein politisches oder religiöses Bekenntnis, sondern ganz einfach ein Normalzustand! Es braucht einen Zusammenschluss aktiver Nichtraucher!

Nichtraucherschutz

Der Nichtraucherschutz ist überall dort notwendig, wo mehrere Menschen im geschlossenen Raum zusammentreffen. Wir fordern daher einen umfassenden und ausnahmslosen Schutz aller Menschen vor Tabakrauch in geschlossenen Räumen.
Das Tabakgesetz sieht Rauchverbote in Räumen öffentlicher Orte vor. Ein öffentlicher Ort ist jeder Ort, der durch einen nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann. (Siehe Tabakgesetz – Downloads)

Aufklärungsarbeit

Eines unser Hauptanliegen ist die Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über die Schädlichkeit des Rauchens und die Motivation, Nichtraucher zu bleiben. Dies geschieht durch die Versendung der Nichtraucher-Zeitung an Schulen, doppelstündige Vorträge und unser umfangreiches Nichtraucher-Material. siehe Empfehlungsschreiben verschiedener Schulen

Bewusstseinsstärkung

Die Nichtraucher müssen in ihrem Bewusstsein weiterhin gestärkt werden. Sie müssen noch mehr von ihrem Recht Gebrauch machen, rauchfreie Luft zu atmen, denn Passivrauchen ist gesundheitsschädlich. Die Nichtraucherzonen müssen ständig erweitert werden. Das führt automatisch zu einer Einschränkung der Rauchmöglichkeit. Letztlich wird im Interesse der Raucher selbst weniger geraucht und die Jugendlichen sehen immer weniger das schlechte Vorbild der Erwachsenen. Nichtrauchen ist die Norm. Nichtrauchen muss für alle zu einem erstrebenswerten Lebensstil werden.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit (Presseaussendungen, Leserbriefe, Info-Stände, Interviews in Hörfunk und Fernsehen, Herstellung und Versendung der Nichtraucher-Zeitung usw.) ist notwendig, um den Nichtrauchern ein Problembewusstsein zu vermitteln und die Raucher zu informieren, dass sie kein Recht haben, überall und jederzeit zu rauchen. Das ist eine aufwändige Arbeit und bedarf auch der finanziellen Unterstützung durch Sie.

Raucherberatung

Abgewöhnungswilligen Rauchern helfen wir durch Informationsvermittlung und Gespräch.

Nichtraucherschutzanwalt

Diese Idee ist neu. In jedem Bundesland sollte es weisungsfreie NICHTRAUCHERSCHUTZANWÄLTE geben, die sich für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes und insbesondere für das Tabakgesetz einsetzen. Ein Nichtraucherschutzanwalt sollte wie der Konsumentenschutz eine Parteienstellung mit Klagsrecht bekommen. Strafgelder sollten zur Abdeckung der Personalkosten zufließen, sodass sich die Nichtraucherschutzanwälte selbst finanzieren können. Vieles kann also getan werden, wenn man nur will. Es gibt bereits Kinderschutzanwälte, Jugendschutzanwälte, Umweltschutzanwälte, Tierschutzanwälte, Drogenbeauftrage usw. Seit 1975 ist Robert Rockenbauer ein (unbezahlter) „Nichtraucherschutzanwalt“.