Mangelnder Nichtraucherschutz in Hallenbäder (Pressemeldung)

Die Umsetzung des Rauchverbotes in „öffentlichen Orten“ nach dem Tabakgesetz ist laut Bundesleiter Robert Rockenbauer von der „Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher“ (Sitz Innsbruck) völlig nbefriedigend. Laufend werden Beschwerden gemeldet. Ein „öffentlicher Ort“ ist nach dem Tabakgesetz jeder Ort zu verstehen, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann wie z.B. Geschäftslokale, Einkaufszentren, Büroräume mit Kundenverkehr, Bahnhöfe, Flughäfen, Amtsgebäude, Schulen, Hochschulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung usw.  

Auch Hallenbäder sind solche öffentliche Orte, wo derzeit wenig Nichtraucherschutz praktiziert wird. Von den meist nicht abgetrennten Restaurants dringt der Rauch in den Hallenbadbereich und belästigt und gefährdet somit die Nichtraucher,  vor allem aber die Kinder. „Völlig unverständlich ist es, wenn gerade im Fitness- und Wellnessbereich die Verantwortlichen – meist die Kommunen – erst den Druck der Öffentlichkeit benötigen, um Rauchverbote oder räumliche Abtrennungen im Gastronomiebereich zu schaffen“, so Rockenbauer in einer Aussendung. Die Schutzgemeinschaft hat nun das Gesundheitsministerium gebeten, nochmals über den Städte- und Gemeindebund Informationen an die Verantwortlichen weiterzuleiten, denn, so Rockenbauer, viele wüssten nichts  von diesem Tabakgesetz!   
  
Mit freundlichen Grüßen  
Robert Rockenbauer, Bundesleiter