Nichtraucherschutz nur mit Gesetzen erreichbar

Eine gesundheitsschädliche Tätigkeit wie das Rauchen kann nicht überall und jederzeit ausgeübt werden. Der  Aufschrei der Rauchervertreter gegen ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ist für den Bundesleiter Robert Rockenbauer von der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher (Sitz in Innsbruck) ein Armutszeugnis. Statt Einsicht zu üben, dass Tabakrauch nicht nur den Raucher selbst, sondern auch die passiv Mitrauchenden schädigt, und deshalb überall dort das Rauchen zu untersagen ist, wo sich mehrere Menschen im geschlossenen Raum treffen, fordern die Unverständigen und Rücksichtslosen, die ohnehin nur eine Minderheit der österreichischen Bevölkerung vertreten, dass weiterhin überall nach ihrem Belieben geraucht werden darf. 
Seit 1975 versucht die Schutzgemeinschaft verständlich zu machen, dass Raucher kein Recht auf Ausübung ihrer Sucht in der Öffentlichkeit haben. „Das Recht auf rauchfreie Atemluft ist höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht des Rauchers“, so Rockenbauer. Die Zeit der Wende ist gekommen. Die Nichtraucher möchte Rockenbauer aufrufen, nicht mehr mit schafsähnlicher Duldsamkeit die Gesundheitsschädigung durch Passivrauchen hinzunehmen. Die Politik ist gefordert, Gesetze zum Schutze der Nichtraucher zu erlassen, damit der Konflikt nicht von Rauchern und Nichtrauchern ausgetragen werden muss. Wer sich für das Rauchen in der Gastronomie stark macht, ist verantwortlich für viele Krankheitsfälle und vorzeitigen Tod, sowohl von Rauchern als auch von Nichtrauchern. (Pressemeldung Dezember 2006)