Offener Brief an das Bundesministerium für Gesundheit z.H. Herrn Bundeminister Alois Stöger

Sehr geehrter Herr Bundesminister! 

Ihr Auftreten im ORF „Im Zentrum“ am Sonntag, 31.1.2010, gefiel mir betreffend Ernährung sehr gut: „Wenn die Ernährung verbessert wird, können viele Lebensjahre in Gesundheit dazu gewonnen werden. Es muss daher Ziel der Gesundheitspolitik sein, dass die gesunde Wahl die leichtere wird.“ 

Betreffend Tabakgesetz bekam ich aber viele Zuschriften von Zusehern, die einen schwachen und unsicheren Gesundheitsminister erlebten. Es hat die Deutlichkeit und Bereitschaft gefehlt, ein untaugliches Tabakgesetz zu ändern. Mit Halbherzigkeit und „Österreichischen Lösungen“ (d.h. mit anderen Worten: „nicht richtig dafür und nicht richtig dagegen sein“), ist dem Problem „Rauchen“ nicht beizukommen. Rauchen ist laut WHO die wichtigste, vermeidbare Krankheits-  und Todesursache. Ihr wichtigstes Ziel muss es daher sein, den Tabakkonsum zu reduzieren und die Nichtraucher vor den Einwirkungen des Tabakrauchs wirksam zu schützen. Das erreichen Sie nur mit einem generellen Rauchverbot in der Gastronomie, das die Tabakindustrie in Europa bis 2004 verhinderte. Erst Länder wie Irland und Norwegen (2004) oder Italien (2005) haben den Fortschritt eingeleitet, durch den Nichtrauchen in der Gastronomie heute zum Normalzustand gehört: von Schweden bis Malta und von England und Frankreich bis Slowenien. Österreich diskutiert, andere Länder handeln. Es gibt keinen einzigen Grund, Rauchfreiheiten zu Lasten der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung zu dulden. Ein von Wirten und Rauchern ignoriertes Tabakgesetz hätte schon längst geändert werden müssen. Ich hätte mir bei Ihrem Fernsehauftritt eine klare Position gewünscht, indem Sie z.B. gesagt hätten: „Die Wirte halten sich großteils nicht an die mit der Wirtschaftskammer ausverhandelten Verpflichtungen zum Nichtraucherschutz und deshalb werde ich einen Gesetzesentwurf mit einem generellen Rauchverbot einbringen. Denn nur ein für alle geltendes Rauchverbot schützt Gäste und Personal ausreichend vor gesundheitlichen Schäden, ist gerecht und leicht überwachbar, verursacht also auch die geringsten Kosten, sowohl für den Staat wie für die Gastronomie.“  

78 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Vor wem haben Sie also Angst, wenn Sie nur von „Belästigung“ sprechen?  Sie sind doch nicht den kurzsichtigen Interessen der Wirtschaftskämmerer Hinterleitner und Wolf verpflichtet, sondern einzig und allein den Gesundheitsinteressen des österreichischen Volkes! Sie schreiben selbst auf Ihrer Homepage: „Ganz besonders wichtig ist mir, dass es in der Gesundheitspolitik nicht nur um die sogenannte Reparaturmedizin, sondern um Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung geht. Gesundheitsfragen müssen in unserer Gesellschaft stärker verankert und von den Schulen über die Betriebe bis in den Gemeinden präsent sein.“  

Das Kdolsky-Buchinger-Pfuschgesetz, das man auch Tabakgesetz nennt, wäre schon spätestens im 1. Halbjahr 2009 zu ändern gewesen! Wir haben Sie mehrmals gebeten zu handeln! Doch Sie treten vor die Öffentlichkeit und wollen ein Jahr lang ungerechtfertigt zuwarten und evaluieren. Das Jahr ist vorbei und noch immer kommen keine klaren Ansagen Ihrerseits. Das verunsichert Wirte und Nichtraucher! Wie viel Zeit soll noch vergehen, bis auch Österreich einen wirksamen Nichtraucherschutz bekommt? Was müssen Sie da noch evaluieren? Die Fakten liegen doch auf dem Tisch! Erst kürzlich habe ich wieder mit einer Wirtin über 40 Minuten diskutiert und sie bat mich: „Herr Rockenbauer, bitte sorgen Sie dafür, dass der Gesundheitsminister ein generelles Rauchverbot einführt!“ Ich versichere Ihnen, die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher steht voll hinter Ihnen, aber Sie müssen endlich den Nichtraucherschutz zum Gesetz machen, ohne Ausnahmen. Raucherzimmer, wo dann ständig die Tür offen bleibt, sind nicht zielführend. Beachten Sie bitte besonders den Anhang von Prof. Neuberger („Österrauch, Aschenbecher Europas“) und Primar Aigner („Feinstaub“). Ich habe Ihnen nachstehend 15 Schildbürgerstreiche aufgelistet. Das Tabakgesetz ist in der jetzigen Form nur schwer exekutierbar: zuviele Ausnahmen! Laden Sie die Vollzugsbeamten der Landeshauptstädte zu einer Enquete ein und auch die Vereine, die sich für den Nichtraucherschutz einsetzen, dann wissen Sie, welche Schwierigkeiten das Tabakgesetz in der Praxis verursacht. Das wäre für Ihre Evaluierung aussagekräftiger als die Abfrage von Statistiken. Und die wirkliche Sturmflut von Anzeigen kommt erst ab 1.Juli 2010 auf die Beamten zu, wenn die Übergangsregelung Vergangenheit ist. Diese Lokalbetreiber, die 1 1/2 Jahre einen Wettbewerbsvorteil genossen haben, werden zu einem erheblichen Teil die Behörden und Gerichte wieder mindestens 1 Jahr an der Nase herumführen und keinen Nichtraucherschutz einführen, wenn Sie nicht bereit sind, endlich ein Tabakgesetz ohne Ausnahmen zu schaffen und mit sofortigen Strafen für deren Einhaltung zu sorgen! Der ganze Verwaltungsapparat kommt zum Erliegen. Viele eindeutige Fälle liegen beim UVS und beim VfGH. So gewinnen die Gastronomen Zeit und machen was sie wollen. Das ist Anarchie! Wollen Sie das? 

Durch zögerliche und inkonsequente Handlungen verlieren Sie, sehr geehrter Herr Minister, an Glaubwürdigkeit und machen sich mitschuldig am vorzeitigen Tod von jährlich über 11.000 Rauchern und über 1.000 Passivrauchern!  Die Mehrheit der Bevölkerung ist für ein generelles Rauchverbot und nur damit helfen Sie den Wirten und letztlich auch den Rauchern, die zu 60 Prozent mit ihrem Rauchverhalten unzufrieden sind, aber bisher keinen Anlass für einen Aufhörversuch fanden.  

Besonders schutzbedürftig sind Kinder, aber in österreichischen Lokalen werden sie immer noch rücksichtslos in Rauchwolken gehüllt, die außen sofort Alarm auslösen würden. Unsere Jugendlichen werden in Lokalen zum Rauchen verführt und der Kellnerlehrling hat nur die Wahl, den Rauch zu erdulden oder selbst zum Raucher zu werden. Der Schutz der Schwangeren ist erbärmlich.  

Bitte schaffen Sie endlich ein leicht vollziehbares Nichtraucherschutzgesetz! 
In der Beilage sende ich die 3 Kurzfassungen unserer Pressekonferenz am 21.1.2010 in Wien.  

Mit freundlichen Grüßen  
Robert Rockenbauer 


Schildbürgerstreich Nr. 1 
ist ein Gesetz, das nicht vom Staat kontrolliert wird, sondern die Kontrolle dem Bürger überlässt. Was nicht kontrolliert wird, wird auch nicht eingehalten. Engagierte Bürger als die einzigen, die Verstöße gegen das Tabakgesetz der Behörde melden können, werden von der Wirtschaftskammer als Denunzianten abgestempelt oder z.B. von RA Dr. Ainedter als „Nikotin-Taliban“ beschimpft. Die WKO will wohl damit erreichen, dass das Tabakgesetz praktisch nicht kontrolliert wird. Sie weiß offensichtlich, dass der Großteil der Wirte sich nicht an das Tabakgesetz hält. Wir verlangen regelmäßige staatliche Kontrollen! 

Schildbürgerstreich Nr. 2 
ist ein Gesetz, für dessen Strafvollzug keine zusätzlichen Beamten eingesetzt wurden. Dadurch verzögert sich die Bearbeitung der Meldungen bzw. Anzeigen. Außerdem fehlt es an Schulungen, weshalb gleiche Fälle von den Behörden unterschiedlich abgehandelt werden. Auch die Strafhöhe ist oft extrem unterschiedlich.  
Statt kleine Strafen für Raucher bis 50 Euro, die sofort durch die Polizei und andere Verwaltungsorgane abkassiert werden (Beispiel Italien, Schweiz usw.), haben umständliche Verwaltungsstrafverfahren das Tabakgesetz fast lahm gelegt.  
Wirte sollen das Zehnfache bezahlen – also 500,- Euro, und nach fünfmaligen Verstoß die Höchststrafe von 10.000,- Euro.  
Sofortige und hohe Strafen gewährleisten die Einhaltung des Tabakgesetzes!  

Schildbürgerstreich Nr. 3 
ist ein Gesetz, das zwar die Strafe von 100,- Euro (im Wiederholungsfall bis 1.000,- Euro) für Raucher vorsieht, wenn in Räumen mit Rauchverbot geraucht wird, aber die Behörde das Gesetz gar nicht vollziehen kann, denn die einzigen, die Verstöße melden können sind ja die Bürger. Dem gegenüber ist aber niemand ausweispflichtig. Selbst ein Kontrollorgan kann den einzelnen Raucher nicht zur Anzeige bringen, der in Räumen raucht, für die ein Rauchverbot gilt, wenn der Wirt einen Aschenbecher aufstellt oder das Lokal nicht entsprechend als Nichtraucherlokal kennzeichnet und den Raucher nicht aktiv am Rauchen hindert (Bemühungs- und Durchsetzungsverpflichtung des Gastwirtes). Der Raucher kann mit diesem Gesetz praktisch kaum bestraft werden! 

Schildbürgerstreich Nr. 4 
ist ein Gesetz, das erst in vielen Bereichen ausjudiziert werden muss. Es ist z.B. nicht klar, ob Verstöße als Einzeldelikt oder als Fortsetzungsdelikt zu sehen sind. Laut Gesundheitsministerium geht man von einem Einzeldelikt aus. Einsprüche landen beim UVS und VfGH und der Wirt hat wieder viele Monate Zeit gewonnen. Wirte beschäftigen auf Monate und Jahre die Behörden. Die Bevölkerung wird von den Wirten zum Narren gehalten!  

Schildbürgerstreich Nr. 5 
ist ein Gesetz mit einer Übergangsfrist bis zum 30.6.2010 für Einraum-Lokale ab 50 qm außerhalb von öffentlichen Orten. Wer bis zum 31.12.2008 einen Antrag auf Raumtrennung eingereicht hat, wird mit einem 1 1/2-jährigen Wettbewerbsvorteil belohnt, obwohl laut Umfrage über 95 Prozent der Wirte nicht in teure Umbauten investieren werden. Wer nicht umbaut, sollte mit einer Strafe von 2000,- Euro belegt werden. Das Geld sollte Vereinen mit Kontrolltätigkeiten zugute kommen. Diese Übergangsfrist hat viele Lokalbetreiber wegen Wettbewerbsnachteilen zur Missachtung des Tabakgesetzes regelrecht herausgefordert. Ausnahmen gehen immer zu Lasten derer, die sie nicht haben. Man hätte das Rauchen erst dann erlauben dürfen, nachdem eine Raumtrennung geschaffen wurde! 

Schildbürgerstreich Nr. 6 
ist ein Gesetz, das zwar eine Raumtrennung ermöglicht, aber die Baubehörde überprüft nicht, ob die eingereichte Raumtrennung dann auch dem Tabakgesetz entspricht. Doppelter Behördenweg! 

Schildbürgerstreich Nr. 7 
ist die Nicht-Kennzeichnungspflicht für Betriebe mit einer Übergangsfrist. Es kann falsch, richtig oder gar nicht gekennzeichnet werden. Es hat keine Auswirkung. Besser wäre gewesen eine Kennzeichnungspflicht für alle Lokale und eine Aushangspflicht für die Fristverlängerung zur Raumtrennung, sodass der Bürger erkennen kann, ob die Raucherlaubnis berechtigt ist oder nicht.  
Ab 1.7.2010 darf also nur mehr in eigenen Raucherräumen geraucht werden. Die Kontrolle wird damit erleichtert und es wird eine Sturmflut an Anzeigen bei den Behörden eingehen, falls die Wirte weiterhin das Tabakgesetz missachten. 

Schildbürgerstreich Nr. 8 
ist ein Gesetz, das zur Kennzeichnung nur die von der Wirtschaftskammer bestimmten Pickerln vorsieht (sind dort kostenlos anzufordern). Eigene Kreationen und handelsübliche Pickerln sind verboten. Wer dies missachtet, wird bestraft. Ein Witz ist übrigens die Größe der Pickerln (z.B. Raucherverbot: 5,2 x 5,20 cm ) und die Umfärbung: anfangs grünes Rauchverbotspickerl; ab 2009 rotes Rauchverbotspickerl.  

Schildbürgerstreich Nr. 9 
ist ein Gesetz mit vielen Ausnahmen und Übergangsbestimmungen, so dass sich der Kleinunternehmer und Normalbürger gar nicht mehr auskennen kann und auch die Behörden sich mit der Administration schwer tun. Dadurch werden oft vermeintliche Verstöße gemeldet oder angezeigt, die gar keine sind (z.B. Fehleinschätzung was den Hauptraum betrifft; fehlende Kennzeichnungspflicht, obwohl Übergangsfrist; Raumgröße unter 50 qm, obwohl größer eingeschätzt; Raumgröße bis 80 qm, aber aus bau- bzw. feuerpolizeilichen oder denkmalschutzrechtlichen Gründen keine Raumtrennung möglich usw.). Das belastet die Verwaltungsbehörde zusätzlich, wenn sich herausstellt, dass gar kein Verstoß vorliegt. Leicht kontrollierbare und exekutierbare Gesetze werden eher eingehalten! 
 

Schildbürgerstreich Nr. 10 
ist ein Gesetz, das in Mehrraum-Betrieben vorsieht, dass der Hauptraum rauchfrei sein muss (mindestens 50 % des Verabreichungsbereiches), der Lokalbetreiber aber bestimmt, welches der Hauptraum ist. Wie soll die Behörde folgende Formulierung bewerten: „Der Hauptraum muss in seiner Gesamtbetrachtung den anderen Räumlichkeiten als übergeordnet eingestuft werden können. Zu berücksichtigen ist dabei jedenfalls der Schwerpunkt der gastronomischen Tätigkeit des Gastwirtes.“  
Die Nichtraucher (besonders betroffen sind Schwangere, Säuglinge, Kinder, chronisch Kranke) sind meist ab der Eingangstüre dem tödlichen Tabakrauch ausgesetzt; oft ist auch der Gang zum WC nur durch Raucherräume möglich. 

Schildbürgerstreich Nr. 11 
ist ein Gesetz, das keinen Schutz von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr in Raucherräumen vorsieht. Betretungsverbot unter 16 Jahren (besser wäre ein  
Betretungsverbot unter 18 Jahren wie in Deutschland). 

Schildbürgerstreich Nr. 12 
ist ein Gesetz, das keinen umfassenden Schutz für Schwangere während der Übergangsfrist gewährt.  

Schildbürgerstreich Nr. 13 
ist ein Gesetz, das von der Wirtschaftskammer mitbestimmt wurde und daher gar nicht funktionieren kann, denn die WKO vertritt nicht die Gesundheit der Bürger, sondern einzig und allein die der Nikotin-Drogenindustrie; keinesfalls die der Wirte, denn 96 Prozent der Wirte sind für eine einheitliche Regelung ohne Ausnahmen. Das wäre das gleiche, wie wenn man einen Einbrecher fragen würde, wie man sichere Schlösser baut. Die WKO hat durch ihre ständigen Lügen und Manipulationen ein generelles Rauchverbot zu verhindern versucht und sollte daher nicht mehr als Verhandlungspartner zugelassen werden. Es geht beim Tabakgesetz nicht um Wirtschaftlichkeit sondern um Gesundheitsschutz für alle Bürger!  

Schildbürgerstreich Nr. 14 
ist ein Gesetz, das die Strafgelder in einen Sozialtopf wirft, statt damit eine effektive Kontrolltätigkeit zu finanzieren und den Rest für Aufklärungstätigkeiten über die Schädlichkeit des Rauchens und für die Raucherentwöhnung zur Verfügung zu stellen. 

Schildbürgerstreich Nr. 15 
ist ein Gesetz, das seine Untauglichkeit auf Kosten der Gesundheit des Volkes mehr als deutlich unter Beweis gestellt hat. Selbst nach 13 Monaten gibt es bis auf wenige Ausnahmen keinen wirklichen Nichtraucherschutz in der Gastronomie. 
Ein Gesetz, das einerseits ein Rauchverbot öffentlicher Orte vorsieht – einschließlich der Gastronomie, andererseits aber eine Vielzahl von Ausnahmen und Übergangsbestimmungen zulässt, ist eines Rechtsstaates nicht würdig und eine Verhöhnung der Bürgerinnen und Bürger, deren Schutz es dienen soll.  

Rauchfreie Atemluft ist ein Grundrecht, wohingegen der Raucher kein Recht hat, seine Sucht auf Gesundheitskosten anderer in der Öffentlichkeit auszuleben. Es ist die Verpflichtung des Staates, seine Bürger vor unnötigen Gefahren zu schützen. Deshalb zählen nicht Meinungen und Umfragewerte (schon gar nicht wenn sie von der Wirtschaftskammer kommen!), sondern klare Gesetze zum Schutz der Nichtraucher.  

Alles Taktieren, Hinauszögern und Schüren von Kontroversen muss nun ein Ende haben. Die wissenschaftlichen Beweise für die Wirksamkeit eines konsequenten Nichtraucherschutzes können nicht mehr geleugnet werden. Daher fordert die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher von der Bundesregierung keine halbherzigen kosmetischen Korrekturen eines verpfuschten Tabakgesetzes, sondern ein neues Nichtraucherschutzgesetz mit einem „umfassenden und ausnahmslosen Schutz aller Menschen vor Tabakrauch in geschlossenen Räumen.“