Rauchverbot ist einzuhalten

Wirte die das Rauchverbot nicht einhalten, werden immer stärker zum Ärgernis der Bürger 

Dass Wirte in Einkaufszentren das Rauchverbot in offenen Gastronomiebereichen ignorieren und Nichtraucher als „Querulanten“ abstempeln, wenn diese den Verstoß gegen das Tabakgesetz den Behörden melden, ist schon ein Ausdruck besonderer Frechheit und zeigt einmal mehr, dass nur mit sofortigen und hohen Strafen die Einhaltung des Nichtraucherschutzes gewährleistet werden kann.  
Dass die Wirte bei eindeutigen Verstößen auch noch die Dreistheit besitzen, Berufung einzulegen um Zeit zu schinden und dadurch den berechtigten Nichtraucherschutz mit Füßen treten, ist die eine Sache. Dass durch diese Praktik unnötig viele Akten beim UVS und VfGH landen und damit die Verwaltungsbehörden ohne Aufstockung von Personal fast lahmlegen, ist die andere Sache. Nur weil viele Wirte sich nicht an das Tabakgesetz halten wollen, kostet das den Steuerzahlern auch viel Geld. Raucher sind wie kleine Kinder, die schreien, wenn man ihnen das Spielzeug (Rauchwaren) aus berechtigten Gründen (Gesundheitsschutz) wegnimmt.  

Ich habe daher den Gesundheitsminister gebeten, im Sinne der „Gerechtigkeit für alle“ ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie zu erlassen. Das schützt Gäste und Personal vor gesundheitlichen Schäden, ist gerecht und leicht überwachbar, verursacht die geringsten Kosten sowohl für den Staat wie für die Gastronomie. Leicht kontrollierbare und exekutierbare Gesetze werden eingehalten. Die Verwaltung muss entlastet werden. Die Polizei muss die Kontrolle übernehmen und wäre auch berechtigt, den Raucher sofort mit beispielsweise 50 Euro abzustrafen. Der Wirt müsste bei einem Verstoß gegen das Tabakgesetz das Zehnfache bezahlen. Diese Kontrolle wäre nur für einige Monate nötig, weil sich sehr rasch alle an das Rauchverbot halten würden.  

Robert Rockenbauer  
Bundesleiter der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher 

(Pressemeldung 19.3.2010)