Wirte müssen ab 1.7.2010 richtig kennzeichnen

Die österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher möchte alle Wirte warnen, die bisher von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen waren, dass ab 1.7.2010 für alle Betriebe eine richtige Kennzeichnung erfolgen muss, ansonsten es zu Anzeigen kommen wird.  
Einraumlokale ab 50 qm, die rechtzeitig bis 31.12.2008 ein Ansuchen auf Raumtrennung gestellt haben, waren bisher von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Bundesleiter Robert Rockenbauer aus Innsbruck befürchtet, dass die Wirte weiterhin gegen das Tabakgesetz verstoßen und dabei die Kennzeichnungspflicht am wenigsten beachten werden. Die Kennzeichnung ist bereits am Eingang zum Betrieb sowie auch am Eingang zu jedem Gastraum bzw. in den Gasträumen anzubringen. Dabei sind ausschließlich die Pickerln der Wirtschaftskammer gültig, die diese allen Betrieben kostenlos zur Verfügung stellt.  

Robert Rockenbauer  
Bundesleiter der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher 

(Pressemeldung 16.06.2010)