Raucherschutz muss beendet werden!

(Nur konsequenter Nichtraucherschutz hilft auch Wirten und Rauchern)
Nichtraucherschutz muss leicht administrierbar sein

Umständliche und langwierige Verwaltungsstrafverfahren haben das Tabakgesetz in seiner Wirkung fast lahm gelegt. Österreich darf nicht länger der Aschenbecher Europas sein. Der Kampf der Raucher gegen das Tabakgesetz geht in die Verlängerung. Denn seit Inkrafttreten des Tabakgesetzes 2009 hat sich nichts Wesentliches zum Schutze der Nichtraucher verän-dert. Ein Beweis für die Untauglichkeit des Gesetzes, das dringend in Richtung eines generellen Rauchverbotes geändert werden muss. Schuld ist eine mutlose Politik mit einem wirtschaftskammerfreundlichen Gesetz, das mehr den Raucher als den Nichtraucher schützt. In öffentlichen Orten wie Einkaufszentren, Supermärkten, Möbelhäusern, Einraum-Tankstellen usw. verstoßen die Verantwortlichen zu 90 Prozent gegen das Tabakgesetz. In Fremdenver-kehrsorten hält sich kaum ein Hotel / Restaurant an das Tabakgesetz. Auch in den übrigen Lokalen außerhalb von öffentlichen Orten halten sich mindestens 60 Prozent der Wirte nicht an die gesetzlichen Vorschriften. Dass es dort zu weniger Meldungen bzw. Anzeigen kommt, hat lediglich damit zu tun, dass der Bürger Verstöße durch die wettbewerbsverzerrende Übergangslösung für Einraum – Gastlokale nicht so leicht erkennen kann. Gäbe es eine Aushangspflicht für angesuchte Raumtrennungen, dann wäre es leichter zu kontrollieren und auch den Behörden würde man viel Arbeit ersparen. Die Handschrift der Wirtschaftskammer, ein Gesetz ohne staatliche Kontrollen zu schaffen, fördert die Untätigkeit der Wirte. Laut Gesetz können nur die Bürger Verstöße an die Behörden melden. Ohne Meldung keine Kontrolle. Ohne Kontrolle kein funktionierendes Gesetz. Wer jedoch kontrolliert und meldet, wird von der Wirtschaftskammer als Denunziant abgestempelt. Eine üble Taktik, die nur den Konflikt weiter anheizt und die Eskalation fördert. 

Ich warne vor Kompromissen im Gesundheitsschutz, denn die gehen immer zu Lasten der Gesundheit, sowohl der Nichtraucher als auch der Raucher. Ausnahmeregelungen gehen immer zu Lasten derer, die sie nicht haben. Gerechtigkeit für alle kann es nur mit einem ein-heitlichen Rauchverbot in der Gastronomie geben. Vor 35 Jahren habe ich  angefangen, die ersten Nichtraucher – Ecken in den Innsbrucker SB-Restaurants zu schaffen. Nun ist die Politik gefordert, durch staatliche Kontrollen, sei es durch die Polizei und alle anderen Verwaltungsorgane (z.B. Erhebungsbeamte, Parksheriffs, mobile Überwachungsgruppe der Stadt usw.), mit sofortiger Abstrafung für die Einhaltung des Tabakgesetzes zu sorgen. Wer in Rauchverbotszonen raucht, soll 50 Euro Bußgeld bezahlen und der Wirt, der ihn nicht daran hindert, das Zehnfache. Nach fünfmaligen Verstößen dann die Höchststrafe von 10.000 Euro. Vorsatz verlangt Höchststrafen, sonst folgt Chaos und Anarchie. Erst mit der sofortigen Abstrafung bekommt das Tabakgesetz seine Wirksamkeit und entlastet die Verwaltungsbehörden. Wer im Kanton Zürich ab 1.5.2010 in einem Café, einer Bar oder Kneipe beim Rauchen erwischt wird, wird von der Polizei mit 80 Franken bestraft. Im Wiederholungsfall sogar bis 1000 Franken. Was in anderen Ländern möglich ist, muss auch in Österreich möglich sein. Ein leicht administrierbares Tabakgesetz fördert die Akzeptanz und die Einhaltung. 

Erfreulich ist, dass der Gesundheitsminister klar zu erkennen gegeben hat, dass auch er mit dem derzeitigen Zustand der Missachtung des Tabakgesetzes durch die Wirte verärgert ist und eine Verschärfung des Tabakgesetzes angekündigt hat. Auch die Volksanwaltschaft ist tätig geworden und überprüft nun einige Fälle, wo es zu einem Amtsmissbrauch gekommen sein könnte. Behörden haben unverzüglich einer Anzeige oder Meldung nachzugehen, was aber nicht immer geschieht. Die Unterschiedlichkeit im Vollzug stößt mir sauer auf. Bei den einen geht es schnell, bei den anderen sehr langsam. Die einen sehen einen Verstoß richtigerweise als Einzeldelikt (jede Meldung, soweit sie berechtigt ist, führt zu einer Strafverfügung mit ansteigender Höhe), die anderen sehen ein Fortsetzungsdelikt (zwischen Erhebung und Strafzustellung, die meist 3 – 4 Monate dauert, längstens 6 Monate, werden alle bis dahin einlangenden Beschwerden als ein Delikt gesehen). Das ist noch nicht ausjudiziert. Die einen behandeln auch anonyme Meldungen, die anderen weigern sich, solchen Informationen nachzugehen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. 

Ich fordere, dass es für jene, die eine Meldung oder Anzeige tätigen, eine Auskunftspflicht geben muss, damit man kontrollieren kann, ob und was die Behörde im einzelnen Fall unternommen hat. Umgekehrt muss es einen Datenschutz für den Anzeiger gegenüber dem Angezeigten geben. Mir sind Fälle bekannt, wo der Wirt plakativ im Lokal angekündigt hat, wer ihn angezeigt hat. Solche Personen können sich dann gerade in kleineren Gemeinden nicht mehr im Lokal blicken lassen. Sie werden mit üblen Beschimpfungen und Bedrohungen von Wirten und Gästen überhäuft. Der Gesetzgeber hätte wissen müssen, dass eine nicht –  staatliche Kontrolle den Konflikt zwischen Raucher und Nichtraucher verschärft. 

Der Widerstand in der Bevölkerung gegenüber einer halbherzigen Lösung wächst. Im Auftrag des Deutschen Krebsforschungszentrums wurde im Feber 2009 erhoben, dass 93,4 Prozent aller Nichtraucher, 83,4 Prozent aller Ex-Raucher, 67,6 Prozent aller Gelegenheitsraucher sowie 34,6 Prozent aller regelmäßigen Raucher für rauchfreie Gaststätten in Deutschland sind. Das entspricht insgesamt einer Zustimmungsquote von 73,4 Prozent für einen konsequenten Nichtraucherschutz. Wenn uneinsichtige Wirte uns herausfordern, können wir mit mehr Kontrolle antworten. Wir sind keine Feinde der Wirte und wollen dem angeschlagenen Gastgewerbe, das seit den 90er Jahren mit Umsatzeinbußen zu kämpfen hat, nicht weiter durch Strafen schaden, sondern mit einem Tabakgesetz ohne Ausnahmen hel-fen. 96 Prozent der Wirte – ausgenommen Jener bis 50 qm – wollen eine einheitliche Rege-lung. Der Nichtraucherschutz hat absoluten Vorrang vor allen anderen Interessen. Das Grundrecht auf rauchfreie Atemluft gilt auch in der Gastronomie. Es ist traurig, dass es der „Nikotin – Drogenindustrie“ immer wieder gelingt, durch geschickte Lobbyarbeit Emotionen und Kontroversen zu erzeugen und mit Horrorszenarien von Umsatzrückgängen die Regierungen von einem generellen Rauchverbot abzuhalten. Das Gegenteil ist der Fall. Nur die Nichtraucher können zu einer Umsatzsteigerung beitragen, vorausgesetzt, es gibt ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Nach einer Durststrecke von ca. 3 Monaten stabilisieren sich die Umsätze. Je besser der Nichtraucherschutz ist, desto besser ist der Umsatz. Man muss sich also immer wieder fragen: „Wem nützt es“. In diesem Fall nützt die Rauchfreiheit nur der Tabakindustrie, sehr zum Schaden der Wirte, der Nichtraucher und der Raucher. Die Tabakindustrie beeinflusst die nationale und europäische Gesetzgebung. Kürzlich konnte nachgewiesen werden, dass es der British-American Tobacco (BAT) gelungen ist, zusam-men mit einer Gruppe anderer Hersteller gesundheitsschädlicher Produkte, in die Ausgestaltung des “impact assessment” (Einschätzungseffekt) einzugreifen. Das bedeutet, dass Wirtschaftsinteressen fast immer vor der Gesundheit der Bürger kommt. Für uns eine bereits 35 – jährige schmerzvolle Erfahrung: Nichtraucherschutz ist Gesundheitsschutz und doch unterliegen wir fast immer den Wirtschaftsinteressen der Raucherlobby. Beweis: Von der Sachlichkeit her müssten heute Tabakwaren verboten werden. Von der Vernunft her müsste es schon längst ein Rauchverbot überall im geschlossenen Raum geben. Von den Emotionen her ist es bis heute nicht gelungen, Politiker zu diesem längst überfälligen Schritt zu bewegen.“ Das Volk braucht Politiker, die sich von einer Industrie distanziert, deren Produkte jährlich in Österreich allein über 11000 ihrer Konsumenten umbringt und als „Nebeneffekt“ auch noch ü-ber 1000 Passivraucher in den Tod schickt! 

Hände weg vom Nichtraucherschutz! Alles taktieren, hinauszögern und schüren von Kontroversen muss nun ein Ende haben. Die wissenschaftlichen Beweise für die Wirksamkeit eines konsequenten Nichtraucherschutzes können nicht mehr geleugnet werden. Daher fordert die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher von der Bundesregierung einen „umfassenden und ausnahmslosen Schutz aller Menschen vor Tabakrauch in geschlossenen Räumen.“ Das bedeutet auf jeden Fall auch, dass Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr keine Raucherräume betreten dürfen und auch zu Hause geschützt werden müssen. Rauchen muss sich auf jene Personen beschränken, die sich in ihrem gesundheitsschädigenden Tun einig sind und dabei nicht andere Personen mit Tabakrauch belästigen und gefährden. Da kann es keine Toleranz geben, denn Gesundheitsschädigung ist nicht toleranzfähig. Wirte sind gut beraten, sich für ein einheitliches, einfach exekutierbares Tabakgesetz mit einem generellen Rauchverbot einzusetzen, weil nur dann – nach einer ca. dreimonatigen Durststrecke – auch die Nichtraucher, die bisher Jahrzehnte von der Gastronomie ausgesperrt waren, wieder in die Lokale kommen werden. Wirte sehen nur die Gäste, die schon bisher gekommen sind. Die größere Gruppe sind die Fernbleibenden, die sich nicht mit Tabakrauchgiften schädigen, gefährden, nötigen, vollstinken, krankmachen und umbringen lassen wollen.  

Ich würde dem Gesundheitsminister empfehlen, eine Enquete einzuberufen, wo wirkliche Experten zu Wort kommen sollen. Wir haben die Kompetenz für den Nichtraucherschutz seit 35 Jahren. Die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher, der Verein Krebspatient für Krebspati-enten und selbstverständlich auch die Ärzteinitiative gegen Raucherschäden sind dazu gerne bereit, den Gesundheitsminister in seinen Entscheidungen zu beraten. Wie WKO hat schon seit 1993 einen Nichtraucherschutz in der Gastronomie verhindert und kann deshalb auch nicht Verhandlungspartner für einen Gesundheitsschutz sein.  

Robert Rockenbauer, Wien am 21.1.2010