Erfahrungsbericht zum Tabakgesetz

Forderung an alle und an den Gesundheitsminister

Der „Krieg“ der Raucher gegen das Tabakgesetz geht in die Verlängerung. Statt Nichtraucherschutz ab 1.1.2009 müssen die Nichtraucher als Hilfssheriffe den Behörden Verstöße gegen das Tabakgesetz melden. Es ist ein Schildbürgerstreich ohnegleichen, dass die Regierung ein Gesetz schafft, für dessen Einhaltung der Bürger selbst sorgen muss. Für diesen „Dienst“ muss man sich noch auf das Übelste beschimpfen lassen. Die militanten Raucher schrecken dabei auch vor Morddrohungen nicht zurück.  

Die Verhöhnung des Tabakgesetzes durch die Gastronomen muss ein rasches Ende finden. Trotz Sanktionen halten sich die Wirte in über 60 Prozent nicht an den vorgeschriebenen Nichtraucherschutz. In Einkaufszentren sind es sogar 90 Prozent, die dem Druck der Raucher nachgeben und lieber Strafe zahlen als das Tabakgesetz einzuhalten. So auch in Supermärkten, Fachmärkten, Tankstellen usw. Achtung! In öffentlichen Orten gibt es keine Übergangsregelung! Die Gastronomen hoffen erstens auf die Unkenntnis der Bürger; zweitens auf deren Scheu, Verstöße an die Behörden zu melden und drittens auf die Schlampigkeit, Unkenntnis und Wohlwollen der Behörden, milde, spät oder gar nicht zu strafen.  

Es ist weiters nicht hinnehmbar, dass die Behörden Hinweise auf Verstöße unterschiedlich behandeln. Bei den einen geht es schnell, bei den anderen sehr langsam. Die einen sehen einen Verstoß richtigerweise als Einzeldelikt (jede Meldung, soweit sie berechtigt ist, führt zu einer Strafverfügung mit ansteigender Höhe), die anderen sehen ein Fortsetzungsdelikt (zwischen Erhebung und Strafzustellung, die meist 3 – 4 Monate dauert, werden alle bis dahin einlangenden Beschwerden als ein Delikt gesehen). Die einen behandeln auch anonyme Meldungen, die anderen weigern sich, solchen Informationen nachzugehen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. 

Aufforderung an alle und an den Gesundheitsminister 
Nichtraucher müssen endlich aktiv werden und permanent Verstöße an die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Stadtmagistrat) melden. Auf dem Land ist das zugegeben viel schwieriger, weil der Anzeiger gegenüber dem Angezeigten nicht anonym bleibt. Meldungen sind auch anonym über <www. sis.info> möglich! Die Kontrolltätigkeit muss letztlich den Behörden übertragen werden. Die Verfahren müssen schneller abgewickelt werden. Die Strafen müssen nach dreimaligen Verstoß auf das Höchstmaß von 10.000,- Euro ausgestellt werden, notfalls mit Entzug der Gewerbeberechtigung. Wer vorsätzlich handelt, muss mit Höchststrafen belangt werden. Nur dann kann erreicht werden, dass Wirte sich an das Gesetz halten. Auch die Raucher müssen künftig  belangt werden. Es müssen weiters die Übergangsregelungen bis 30.6. 2010 für Lokale außerhalb von öffentlichen Orten abgeschafft werden, da diese aus unserer Sicht rechtswidrig sind und ungerechtfertigt Wettbewerbsvorteile bringen. Ein diesbezügliches Verfassungsgerichtshofurteil ist noch ausständig. Rauchen sollte nur dort erlaubt sein, wo es eigene Räume für Raucher gibt. Diese Räume müssen ausgestattet sein mit Selbstschließer, Unterdruck und eigenem Belüftungssystem. In Italien haben nur 1 bis 2 Prozent der Gastronomen Raumtrennung vollzogen, weil dafür sehr hohe Auflagen zu erfüllen sind.  

Am 1. Juli 2010 kommt für uns die Stunde der Wahrheit! Entweder eigener Raucherraum oder Rauchverbot im ganzen Lokal! Diese Frist darf auf keinen Fall verlängert werden. „Gleiches Recht für alle“ kann ja nur bedeuten, dass die Lokale außerhalb von öffentlichen Orten jenen in öffentlichen Orten gleichgestellt werden. Das bedeutet Rauchverbot ab 50 qm – falls keine Raumtrennung aus feuerpolizeilichen, baurechtlichen oder denkmalschutzrechtlichen Gründen möglich ist, dann ab 80 qm -, oder die Schaffung eines eigenen Raucherraumes.  
Die Vorteile eines generellen Rauchverbots haben wir schon zigmal dokumentiert: Es ist gerecht und verhindert jegelichen Wettbewerbsnachteil, ist leicht umsetzbar und überprüfbar und erspart den Wirten eine Menge Geld. Es entspricht zudem einer modernen Gesundheitsvorsorge.  

Österreicher tun sich grundsätzlich schwer, Änderungen anzunehmen. Österreicher sind Jammerer. Österreich macht sich in der Welt lächerlich und erhält den unrühmlichen Platz als das raucherfreundlichste Land der Welt zu gelten.  
Der Nichtraucherschutz hat absoluten Vorrang vor allen anderen Interessen. Interessant ist, dass die Raucher von Demokratie reden und Toleranz meinen ohne zu begreifen, dass es Diktatur ist, anderen Menschen giftigen Qualm aufzwingen. Auch die persönliche Freiheit wird immer überstrapaziert, denn die hört ja bekanntlich dort auf, wo die Freiheit anderer anfängt. Rauchfreie Luft zu atmen ist ein Grundrecht! Vielen Nichtrauchern fehlt immer noch der Mut, dieses Recht einzufordern. Würden die Nichtraucher vor den Einkaufszentren für rauchfreie Lokale demonstrieren (ähnlich den Studentendemonstrationen), hätten wir unser Ziel schnell erreicht. Da viele Nichtraucher sich mit dem Tabakgesetz nicht richtig auskennen, gibt es eine Informationsveranstaltung der Schutzgemeinschaft für Nichtraucher in Innsbruck am 13.1.2010 im Austrotel um 19 Uhr und in Wien am 20.1.2010 im Gemeindesaal der Evang. Kirche, Lindengasse 44a. Alle Nichtraucher sind dazu herzlichst eingeladen.  

  • Wir fordern vom Gesundheitsminister: 
  • Staatliche Kontrollen, 
  • hohe Strafen, 
  • schnellere Verfahren, 
  • Gleichstellung der Lokale außerhalb von öffentlichen Orten mit jenen in öffentlichen Orten, 
  • Raucherlaubnis nur dann, wenn es einen eigenen Raucherraum gibt. 
  • Betretungsverbot für Raucherräume unter 18 Jahre,  
  • Verwendung der Strafgelder für Aufklärung und Imagepflege fürs Nichtrauchen. Unterstützung von NGO’s, die sich für dieses Ziel einsetzen. 

Robert Rockenbauer  
Bundesleiter der Österr. Schutzgemeinschaft für Nichtraucher 

(Pressemeldung 4.12.2009)