Firma muss keine Raucher anstellen

Wenn Firmen keine rauchenden Arbeitskräfte beschäftigen wollen, ist das seit jeher ein gutes Recht der Firma. „Rauchen Sie?“ Diese Frage zu stellen ist erlaubt. Antwortet der Bewerber mit „Ja“, kann er mit der Bemerkung „Tut mir leid, Raucher nehmen wir nicht“ abgewiesen werden. Die EU-Kommission hat sich in einer Stellungnahme im August 2006 dahingehend geäußert, dass die Ablehnung rauchender Arbeitskräfte nicht dem Antidiskriminierungsgesetz widerspricht. Die Medien haben diese Stellungnahme der EU-Kommission schändlich übertrieben dargestellt. Die „Tiroler Tageszeitung“ (8.8.2006) schreibt „Front gegen Jobverbot für Raucher“. Arbeiterkammerpräsident Fritz Dinkhauser spricht gar von einer „Gurkenverordnung“. Warum die Aufregung? Am Arbeitsplatz herrscht laut Arbeitnehmerschutzgesetz und Tabakgesetz ein gesetzliches Rauchverbot, wenn auch Nichtraucher anwesend sind. Die Medien haben eine Diskussion ausgelöst, die längst gesetzlich geregelt ist. Der 
Nichtraucherschutz hat Vorrang vor der Freiheit des Rauchens. Die Diskussion, ob am Arbeitsplatz das Rauchen verboten werden soll, ist völlig falsch, denn das Rauchen ist verboten, ausgenommen dort, wo Raucher unter sich sind. Wenn nun Firmenchefs bzw. Personalleiter nur Nichtraucher einstellen, ist das die freie Entscheidung eines Betriebes. Und die wissen schon, warum sie nur Nichtraucher anstellen wollen. Nichtraucherbetriebe können sich jede Menge Ärger ersparen: kein unnötiger Arbeitszeitverlust durch Rauchpausen; im allgemeinen gesündere Mitarbeiter; die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens steigt beträchtlich gegenüber jenen Betrieben, die das Rauchen tolerieren; keine Streitigkeiten unter den Mitarbeitern wegen der ständigen Rauchpausen, während Nichtraucher meist weiterarbeiten; keine Trübung des Betriebsklimas wegen unnötigem Arbeitsausfall durch tabakrauchbedingte Krankheiten, weil  die Nichtraucher dann häufig noch mehr arbeiten oder sogar Urlaube 
verschieben müssen; usw.  
Zieht ein Arbeitgeber einen Nichtraucher vor, ist dies selbstverständlich keine Diskriminierung. Die EU-Kommission hat lediglich festgestellt, dass es rechtens ist, wenn ein Betrieb nur Nichtraucher anstellt. Sie hat nicht verordnet, dass nur Nichtraucher angestellt werden dürfen. Es geht also der EU-Kommission nicht um ein „Jobverbot für Raucher!“ und damit gibt es auch keine „Gurkenverordnung“!  
In der Praxis schaut dann ohnehin alles anders aus. Bei einem Vorstellungsgespräch wird vielfach auch ein Raucher die Chance auf einen Arbeitsplatz bekommen, wenn er/sie sich verpflichtet, während der Betriebszeit nicht zu rauchen. Was jemand außerhalb der Arbeitszeit macht, geht niemanden etwas an. Ob ich abends ein Bier trinke oder eine Zigarette rauche, sollte keinen Einfluss auf meine Arbeitsleistung während des Tages haben. Deshalb lautet unser Vorschlag: Rauchverbot am Arbeitsplatz eindeutig JA, Abweisung eines Rauchers NEIN, wenn dieser während der Betriebszeit ein generelles Rauchverbot einhält.  

Robert Rockenbauer  
Beitrag aus NRZ 3/2006