Generelles Rauchverbot in der Gastronomie

Seit 1975 fordert die Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher einen wirksamen Nichtraucherschutz in der Gastronomie, einschließlich Bars, Diskotheken usw. Gaststätten zählen zu den meistbesuchten Einrichtungen mit Publikumsverkehr und es sei nicht länger einzusehen, dass Angestellte, Gäste und deren Kinder dem Tabakrauchrauch so ungeschützt ausgesetzt sind. Alle bisherigen Gesundheitspolitiker hatten nicht den Mut, die Gesundheit vor den Interessen der Tabakindustrie zu stellen. Umso erfreulicher der Vorstoß vom steirischen Gesundheitslandesrates Helmut Hirt, ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie einzufordern. Die freiwillige Vereinbarung des Gesundheitsministeriums mit der Wirtschaftskammer kann als gescheitert betrachtet werden, da nur ca. 30 Prozent der in Frage kommenden Betriebe einen sinnvollen Nichtraucherschutz anbieten. „Nichtrauchertische, die nicht räumlich von den Rauchertischen abgegrenzt sind, sind keine Nichtraucherzonen, sondern eine Augenauswischerei“, so Bundesleiter Robert Rockenbauer aus Innsbruck in einer Aussendung. Nachsatz: „Nur eine rauchfreie Gastronomie ist eine schadstofffreie Gastronomie!“  
Scharf geht er gegen die Wirtschaftskammer vor, denen er vorwirft, nicht die Interessen der Gastwirte, sondern allein die der Tabakindustrie zu vertreten, die bei einem generellen Rauchverbot als einzige Verlierer dastehen würden. Dass es zu Umsatzeinbußen in der Gastronomie kommen könnte, hat sich eindeutig als falsch erwiesen, weshalb Rockenbauer nicht verstehen könne, warum die Wirtschaftskammer immer noch das Datenmaterial der Tabakindustrie verwendet, die solche Horrorszenarien zu publizieren versucht. Ein Blick nach Italien sollte genügen, um auch in Österreich klare Verhältnisse zu schaffen. Nur ein generelles Rauchverbot mit entsprechenden Sanktionen ist durchführbar und kontrollierbar. „Die Schädlichkeit des Rauchens und des Passivrauchens kann von niemanden ernsthaft geleugnet werden. Es ist daher für niemanden nachvollziehbar, warum die Nichtraucherschutzbestimmungen im Tabakgesetz und Arbeitnehmerschutzgesetz nicht auch in der Gastronomie gelten sollten,“ so Rockenbauer.  

Robert Rockenbauer, Bundesleiter  
Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher