31.3.2018: Offener Brief an alle Bundesräte

Aufhebung des Rauchverbots – Nationalratsbeschluss vom 22.3.2018

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Nationalrat (siehe Anhang) hat in menschenverachtender Weise das beschlossene Rauchverbot in der Gastronomie aufgehoben, obwohl mit keiner anderen Maßnahme mehr Menschenleben gerettet und mehr Krankheiten verhindert werden könnten als mit einer Reduzierung des Zigarettenkonsums. Das verlangt auch die Tabakrahmenkonvention der WHO, die 2005 von Österreich ratifiziert wurde. Gaststätten zählen zu den meistbesuchten Einrichtungen mit Publikumsverkehr. An keinem anderen Ort sind Wirte, Personal und vor allem die Gäste und deren Kinder dem giftigen Tabakrauch so ungeschützt ausgesetzt. Mitarbeiter in der Gastronomie sind einer höheren Belastung durch das hochgiftige Schadstoffgemisch und einem höheren Krankheits- und Sterblichkeitsrisiko ausgesetzt als die meisten anderen Berufsgruppen. Hingegen zeigen Erfahrungen in Ländern mit einem ausnahmslosen Rauchverbot, dass Kellnerinnen und Kellner gesünder wurden, nachdem ihre Arbeitsplätze rauchfrei wurden. Es ist daher zu erwarten, dass der Verfassungsgerichtshof diese Ungleichheit aufheben wird, denn warum sollte das Gaststättenpersonal einen gesundheitsschädlichen Arbeitsplatz in Kauf nehmen müssen, während andere Arbeitsplätze rauchfrei sind?
Wenn Nichtrauchen in der Öffentlichkeit die neue Norm wird, beginnen immer weniger Kinder und Jugendliche mit dem Rauchen. Hingegen trägt die Beibehaltung verrauchter Lokale dazu bei, dass Jugendliche das Rauchen weiterhin als nachahmenswert und nicht gefährlich empfinden, weil der Staat keine konsequenten Schritte dagegen unternimmt. Eine Politik, die das nicht zu verhindern weiß, macht sich schuldig am vorzeitigen Tod von jährlich 14.000 Rauchern und 1.000 Passivrauchern in Österreich. Es ist eine Schande, dass Eltern ohne Einschränkung, ihre Babys, Kleinkinder und Jugendliche unter 18 Jahre problemlos in jedes noch so verrauchte Lokal mitnehmen können. Deutschland hat ein Betretungsverbot von Raucherräumen bis zum 18. Lebensjahr. In Österreich wurde dieses Ansinnen wieder fallengelassen, damit Lehrlinge uneingeschränkt in Raucherlokalen arbeiten dürfen. Wo bleibt da der Jugend- und Gesundheitsschutz?

Weil das bisherige Tabakgesetz von 80 bis 90 Prozent der Wirte wegen fehlender Kontrollen nicht eingehalten wird, und weil Rauch in gemischten Lokalen auch in den Nichtraucherbereich dringt, hat die Vorgängerregierung das absolute Rauchverbot beschlossen. Wie sich in Umfragen zeigt, sind selbst die Mehrheit der Raucher dafür, weil sie erstens Verständnis für den berechtigten Nichtraucherschutz haben und weil es ihnen zweitens bei der Entwöhnung eine echte Hilfe ist, wenn nicht überall geraucht wird bzw. sie nicht neu zum Rauchen verführt werden. Ein Gesetz, das für alle gleich gilt, wird von der Mehrheit der Wirte befürwortet, weil es jeglichen Wettbewerbsnachteil verhindert.

Der Volkszorn ist deshalb so groß, weil nicht eingesehen wird, warum ein sinnvolles Rauchverbot, das allen Beteiligten nur Vorteile bringt, wieder aufgehoben werden soll. Bis zum 4.4.2018 werden es vielleicht 600.000 Unterschriften beim „Don’t smoke“-Volksbegehren sein. Das darf die Politik nicht ignorieren! Alle neun Landeshauptleute und viele Bürgermeister haben sich für die Beibehaltung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie ausgesprochen. Dazu kommen auch Landtage (Sbg, Stmk), die das von der Regierung eingefordert haben.  Rauchen kostet viele Menschenleben, erzeugt Krankheit Invalidität, Siechtum und viel menschliches Leid sowie einen jährlichen volkswirtschaftlichen Verlust von ca. 8 Milliarden Euro. (Siehe Anhang: NRZ 1/2017 Seite 12-13.) Da hört sich der „Genuss“ der Rauchergesellschaft auf!

Die Regierungsparteien glauben, ihre Hände in Unschuld waschen zu können, wenn sie die Entscheidung den Wirten überlassen wollen, ob diese ein Raucher-, Nichtraucher- oder gemischtes Lokal ihren Gästen anbieten möchten. Hier irrt Herr Strache und Co. ganz gewaltig. Vermeidbare Gesundheitsschäden vom Volk abzuwenden ist Aufgabe der Regierung und liegt nicht in der Verantwortung des Wirtes! Gaststätten sind halböffentliche Räume, die zwar Privatpersonen gehören, die jedoch gegenüber ihren Gästen gewisse Verpflichtungen haben und gesetzliche Bestimmungen erfüllen müssen wie zum Beispiel bei Lebensmittelhygiene, Brandschutz, Lärmschutz usw. Da die Schädlichkeit des Passivrauchens zweifelsfrei nachgewiesen ist, sind auch lufthygienische Vorschriften nötig.Luft ist unsere wichtigste Lebensgrundlage und sollte so selbstverständlich wie sauberes Wasser in der Gastronomie vorhanden sein.

Die Glaubwürdigkeit Österreichs in der Weltöffentlichkeit steht auf dem Spiel. Es ist Ihre Aufgabe als Bundesrat, die Aufhebung des Rauchverbots mit einem klaren NEIN zu erwidern. Zeigen Sie der Welt, dass Sie diese Fehlentscheidung des Nationalrates nicht mittragen. Es gibt kein einziges Argument, das Rauchverbot wieder aufzuheben. Die Faktenlage hat sich nicht verändert. Im Gegenteil: Immer mehr Österreicherinnen und Österreicher sind über die Schädlichkeit des Rauchens und Passivrauchens informiert und nicht länger willens, sich durch den giftigen Tabakrauch gesundheitlich schädigen zu lassen oder die Unannehmlichkeit stinkender Haare und Kleider in Kauf zu nehmen. Eine rauchfreie Gastronomie führt zu Umsatzsteigerungen. Unsere Nachbarn leben bestens damit. In einer aktuellen und repräsentativen Umfrage der Ärzteinitiative (www.aerzteinitiative.at) vom 16.1.2018 wurde festgestellt, dass im Durchschnitt 70 Prozent der Bevölkerung für das absolute Rauchverbot sind, in Tourismusländern wie Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten sind es sogar bis 84 Prozent.

Wenn Sie gegen die Aufhebung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie stimmen, werten Sie den Bundesrat auf und es kommt zu Debatten, die diese zweite Kammer des österreichischen Parlaments stärkt. Ein Abnicken wird die Sinnhaftigkeit eines Bundesrates infrage stellen. Denken Sie auch an die EU-Ratspräsidentschaft ab Juli 2018. Verhindern Sie die Blamage, dort erklären zu müssen, warum Österreich in der Tabakkontrolle einen schwerwiegenden und in der Welt einzigartigen Rückschritt macht. Jetzt geht es um die Gesundheit aller und nicht um die persönliche Freiheit einzelner. Nichtraucher haben ein Schutzrecht und das Grundrecht, rauchfreie Luft zu atmen. Bitte entscheiden Sie sich für die Gesundheit und setzen Sie mit einem Nein zur Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie ein klares Zeichen für Vernunft und Rechtssicherheit.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Rockenbauer