Volksbegehren unterschreiben!

Sehr geehrte Leser!
Das Volksbegehren für den Nicht­raucherschutz kann vom 1. bis 8. Oktober in jedem Gemeindeamt, Magistrat oder Bezirksamt (Wien) unterschrieben werden oder auch per Handysignatur oder Bürgerkarte. Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten der Gemeinden. An zwei Tagen ist bis 20 Uhr geöffnet. Welche Tage das sind, entscheidet die Gemeinde.

ACHTUNG! Damit Ihre Stimme zählt, müssen Bürger, die schon die Petition der Krebshilfe unterschrieben haben, unbedingt auch das Volksbegehren der Ärztekammer unterschreiben! Das Volksbegehren „Don’t smoke“ ist überparteilich. Nur wenn es gelingt, dass zu den bisher abgegeben 591.146 Unterschriften noch über 310.000 Menschen in der ers­ten Oktoberwoche beim Gemeindeamt unterschreiben, kann eine Volksabstimmung stattfinden. Die Abstimmungsfrage muss mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein und das Ergebnis ist bindend.

Es wäre verhängnisvoll zu glauben, „auf mich wird es schon nicht ankommen!“ Jede Unterschrift ist wichtig! Bitte mobilisieren Sie Ihren eigenen Verteilerkreis. Erreichen wir die notwendigen Unterschriften nicht, wäre das eine große Blamage für den Nichtraucherschutz und ein Sieg für die Tabakindus­trie und die Regierung. Wir müssen danach trachten, dass nicht nur 900.000 Unterschriften (Mindestmaß) zusammenkommen, son­dern die Millionengrenze erreicht wird. Das hätte eine starke Aussagekraft, an der sich kein Politiker vorbeischleichen kann. Tragisch genug, dass das Unmögliche durch einen politischen Abtausch möglich geworden ist und ein sinnvolles Gesetz für alle Beteiligten (Wirte, Gäste, Personal) wieder aufgehoben wurde.
Wohin Sie auch Kontakte haben, sei es im Freundeskreis oder zu Vereinen, Organisationen, Ärzten, Studenten, Politikern usw., versuchen Sie eine Mobilmachung, damit auch dort zur Unterschriftensammlung in den Gemeinden aufgerufen wird. (Siehe auch Seite 3 u. 4.)
Weitere Informationen: https:// dontsmoke.at/so-funktionierts/

Offen ist noch der Ausgang der Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), den das Bundesland Wien eingebracht hat. Umweltstadträtin Ulli Sima und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (beide SPÖ) sehen eine Ungleichbehandlung so wie andere Landespolitiker und wir auch. Denn warum soll das Gastronomiepersonal nicht vor Passiv­rauch geschützt sein, während alle anderen Arbeitsplätze für Nichtraucher rauchfrei sein müssen? Die Klage gegen die Aufhebung des geplanten Rauchverbots in der Gastronomie ab 1. Mai 2018 sehen wir als große Chance, endlich rauchfrei ein Lokal betreten zu können. Entweder kippt der VfGH die Aufhebung des absoluten Rauchverbots, oder wir Bürger sammeln genügend Unterschriften vom 1. – 8. Oktober, sodass es zu einer Volksabstimmung kommen muss!

„Man wolle endlich Rechtssicherheit“, fordern die Wirtevertreter. Hätte man das beschlossene Rauchverbot nach drei Jahren Übergangszeit in Kraft gesetzt, gebe es jetzt keine Unsicherheit. „Wirte haben nie eine Möglichkeit gehabt, sich jetzt wirklich mal darauf zu verlassen, dass etwas, das gesagt wird, länger hält“, jammert Ministerin Elisabeth Kös­tinger (ÖVP) im Standard-Interview vom 16.6.2018. Das halte ich für einen schlechten Witz, denn schließlich war es die ÖVP die ihre Versprechungen nicht gehalten hat. 18.9.2017: „Um die Betroffenen nun nicht wieder zu verunsichern, werden wir an dieser Entscheidung, die mit drei Jahren Vorlaufzeit im Mai 2018 in Kraft tritt, klar festhalten.“ Schöne Worte und nichts dahinter! Enttäuschung pur für alle Nichtraucher!
Wirte müssen jederzeit damit rechnen, dass diese Lockerung wieder kippt. VfGH, Volksabstimmung oder Regierungswechsel werden es zu Fall bringen. Die Frage ist nur wann!

Robert Rockenbauer, Bundesleiter
(Titelstory, Nichtraucher-Zeitung 3/2018)