8 Gründe für ein generelles Rauchverbot

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! 

Ihre Ankündigung, nun endlich weitere Schritte zum Gesundheitsschutz der Österreicherinnen und Österreicher zu setzen, freut uns. Es wäre jedoch ein fataler Fehler, wenn diese Schritte zu kurz ausfallen würden. Nur ein großer Schritt macht Sie glaubwürdig. Schon zu viel Zeit wurde vergeudet. Entsprechend Ihrem Amtsauftrag erwarten wir ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie.  

Begründung:  

  1. Die Wirtschaftskammer hat mit ihren haltlosen Versprechen einer freiwilligen Lösung das Gesundheitsministerium bzw. die ÖsterreicherInnen regelrecht zum Narren gehalten. Von Seiten der Wirtschaftskammer wurde wiederholt darauf verwiesen, dass diese Verpflichtung sicher bis Ende 2006 eingehalten würde. Die Wahrheit sieht ganz anders aus, wie sich jeder Lokalbesucher selbst überzeugen kann. Wer so gelogen hat, sollte nun keine Bedingungen mehr stellen. Die Wirtschaftskammervertreter sind in dieser Sache nicht mehr glaubwürdig und dürfen auch keine faulen Kompromisse mehr vorschlagen.
  2. Andere Länder (Irland, Italien usw.) haben längst bewiesen, dass ein generelles Rauchverbot in Lokalen problemlos (auch aus wirtschaftlicher Sicht) funktioniert. Wirte sparen sich eine Menge Geld: keine baulichen Veränderungen; weniger Reinigungs- und Instandhaltungskosten; weniger Brandgefahr; gesünderes Personal und weniger Krankenstände; weniger Personalmangel, weil nun auch viele NichtraucherInnen gerne in einer rauchfreien Gastronomie arbeiten würden; usw. Der Geschäftsrückgang, den viele Gastronomiebetriebe seit ca. 15 Jahren aufweisen, kann nur wettgemacht werden, indem neue Kunden, eben die Nichtraucher, die man seit ca. 30 Jahren aus der Gastronomie durch die Qualmerei ausgegrenzt hat, gewonnen werden.
  3. Die immer wieder geforderte „österreichische Lösung“, es allen Recht machen zu wollen, ist nachweislich gescheitert. Zwei Drittel der Österreicher sind Nichtraucher und ebenso viele sprechen sich in Umfragen eindeutig für ein Rauchverbot in der Gastronomie aus.
  4. Gerade im Sinne eines fairen Miteinanders muss ein generelles Rauchverbot eingefordert werden – und zwar unabhängig von der Größe und Art des Betriebes! Sollten Sie an der 75 Quadratmeter-Klausel festhalten, hätte das fatale Auswirkungen:  
    • Gerade in den Kleinlokalen ist die Rauchbelastung am höchsten!  
    • Das Personal in Kleinlokalen würde noch mehr durch die Giftstoffe des Tabakrauchs belastet! 
    • Selbst Kunden mit kurzer Verweildauer sind der Rauchbelastung ausgesetzt. Ein halbstündiger Aufenthalt kann bei Risikopatienten (z.B. Asthma- und Herzkranke) zu akuter Gefährdung führen. Warum sollen diese Menschen kein Anrecht haben, in einem Café etwas zu konsumieren? 
    • Nicht in allen Ortschaften gibt es ausreichend Lokale in verschiedenen Größen.  
    • Kundenverlust für Kleinlokale, da Nichtraucher in die Großlokale mit Nichtraucherzonen „flüchten“ werden.  
    • Umgekehrt werden rauchende Gäste, die nur etwas trinken wollen, aus Speiselokalen in kleinere Lokale ausweichen, die keinem Rauchverbot unterliegen.
  5. Das Personal hat ein generelles Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dass eine ganze Berufsgruppe vom Arbeitnehmerschutzgesetz ausgeklammert wird, ist gleichheitswidrig und kann somit nicht verfassungskonform sein.
  6. Ausnahmen vom Gesundheitsschutz kann es nicht geben. Der Schutz von Kindern und anderen Gästen wie des Personals kann nicht von der Raumgröße abhängen. Außerdem würde die Bedienungen zwangsläufig die Luft zwischen Nichtraucher- und Raucherbereich gehörig durcheinander mischen.
  7. Das Problem der Gastronomiebetriebe in Einkaufszentren wäre mit einem generellen Rauchverbot mit einem Schlag gelöst. Viele derartige Betriebe stellen ihre Tische in dem mit einem Rauchverbot belegten Raum auf und nehmen für sich in Anspruch, dass für sie als Gastronomiebetrieb die Ausnahme vom Rauchverbot gelte. Obwohl dies vom Gesetzgeber klar anders geregelt ist, stellen sich die Wirte stur und erlauben das Rauchen, obwohl es verboten ist.
  8. Ein ähnliches Problem gibt es mit den zahlreichen „Baguettes“ und Bistros in Lebensmittelmärkten (z. B. bei Spar und M-Preis). Auch hier ist keine räumliche Abtrennung der Rauchertische vorhanden, sodass der Rauch auch in den Bereich vordringen kann, der einem Rauchverbot unterliegt. Es grenzt schon  an Wahnsinn, dass man heute beim Broteinkauf auch den Rauch rücksichtsloser Menschen einatmen muss, nur weil der Geschäftsbesitzer der Meinung ist, dass sein Geschäft als gastronomieähnlicher Betrieb keinem Rauchverbot unterliegt.

Diese und noch viele andere Gründe ließen sich aufzählen, warum es Ihre Pflicht ist, sich für ein generelles Rauchverbot einzusetzen. Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist ein geringerer Standard als ein generelles Rauchverbot nicht begründbar.  

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, lassen Sie sich nicht von ein paar gut dotierten Lobbyisten manipulieren! Beweisen Sie, dass Sie glaubwürdig hinter Ihrem Amtsauftrag stehen und setzen Sie das tatsächlich realisierbare und längst fällige generelle Rauchverbot durch! 
  

Mit freundlichen Grüßen  

Bundesleiter Robert Rockenbauer 
Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher