Das österreichische Tabakgesetz: Ein Trauerspiel ohne Ende

1992 präsentierte Dr. Außerwinkler auf einer Enquete, die er gemeinsam mit der Initiative „Ärzte gegen Raucherschäden“ im Gesundheitsministerium veranstaltete, seine Pläne für das erste Tabakgesetz. Dieser Gesetzesentwurf war damals der fortschrittlichste in Europa und wurde deshalb auch auf einer WHO-Konferenz in Wien gelobt, zu der Außerwinkler 1993 eingeladen hatte. 1995 verbot Kalifornien das Rauchen in Restaurants, und im selben Jahr trat das österreichische Tabakgesetz in Kraft, dem Wirtschaftsminister Dr. Schüssel aber inzwischen die Zähne gezogen hatte: Das Gastgewerbe wurde ausgenommen, und beim übrigen Nichtraucherschutz wurden die Sanktionen gestrichen. Die Tabakgesetzgebung kam 
zum Stillstand und erlebte unter Hostasch (1997-2000) sogar einen Rückschritt. Die österreichische Politik folgte auch unter Sickl & Haupt (2000-3), Rauch-Kallat (2003-7) und Kdolsky (2007-8) nur widerwillig den Direktiven der EU, die sie (z.T. in Kooperation mit Deutschland und den Tabakkonzernen) nicht verhindern konnte. Während z.B. Norwegen die WHO – Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle schon 2003 ratifizierte und 2004 sogar auch Deutschland, konnte sich Österreich erst 2005 zu einer Ratifikation entschließen, die am 15.9.05 rechtskräftig, aber bisher nicht umgesetzt wurde. Als Vertragspartei hat Österreich zwar anerkannt, „dass wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig bewiesen, dass Passivrauchen Krankheit, Invalidität und Tod verursacht“ und sich verpflichtet, binnen 5 Jahren wirksame gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen 
am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen zu treffen, doch scheinen maßgebliche Politiker trotzdem noch immer zu hoffen, die Kooperation mit Tabakindustrie und -handel einfach fortsetzen zu können. Österreichische Finanzminister haben bisher keinen einzigen Cent aus Mitteln der Tabaksteuer für die Tabakprävention bereitgestellt; die Raucherraten bei Kindern und Jugendlichen stiegen dramatisch, bis Österreich die höchste Rate bei den 15-jährigen in Europa erreichte. Bei der Tabakkontrolle fiel Österreich immer weiter zurück und wurde zuletzt auch von seinen Nachbarländern überholt. Schon 2005 hatten nur wenige EUMitglieder eine noch schlechtere Tabakpolitik gemacht (Joossens & Raw, Tob. Control 2006; 15:247-253) und 2007 wurde Österreich von 30 Ländern auf den letzten Platz gereiht (www.ensp.org/files/30_european_countries_text_final.pdf). 
Während Außerwinkler für seine Pionierleistung bei der Tabakgesetzgebung auf dem Deutschen Internistenkongress 2008 geehrt wurde, verhinderte Kdolsky eine Anpassung des Gesetzes an den Stand der Wissenschaft und verweigerte den Angestellten in Gaststätten unter 50-80m² einen Schutz vor giftigen und krebsfördernden Stoffen. Unter dem Einfluss der (von der 
Tabakindustrie gegängelten) Wirtschaftskammer versuchte diese gewissenlose Ärztin sogar, die „Lüftungslüge“ wieder ins Tabakgesetz zu bringen, die schon 2001 aus dem §30 des Arbeitnehmerschutzgesetzes mit der Begründung gestrichen wurde, dass nur ein Rauchverbot Schäden durch Passivrauchen verhindern kann. Dabei wollte sie MAK – Werte als Maßstab 
heranziehen, die zum Schutz der Allgemeinbevölkerung in Gaststätten völlig ungeeignet und für Karzinogene auch am Arbeitsplatz nicht anwendbar sind. Die wenigen Verbesserungen im Tabakgesetz 2008 musste ihr der Koalitionspartner mühsam abringen. Statt – wie in Italien – in der Einführungsphase der Rauchverbote die Polizei mit der Kontrolle zu beauftragen, (was nach Studien in Schottland keinen größeren Personaleinsatz erforderte als bei Einführung der Gurtenpflicht im Auto) oder wenigstens die Arbeits- oder Lebensmittelinspektoren, verlangt das österreichische Gesetz für eine Anzeige vom Gast den Gang zur Verwaltungsbehörde, mit namentlicher Nennung der Raucher und Beweisphotos oder Zeugen. Einfacher ist eine Meldung an die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistratische Bezirksamt, bei der es der Behörde selbst überlassen bleibt, eine Beweisaufnahme durchzuführen, was aber – wenn überhaupt – erst Tage später erfolgt. In Lokalen bis 50m² (mit Segen der Baupolizei sogar bis 80m²) ist es überhaupt dem Wirt überlassen, ob er Gäste und Personal freiwillig schützt. Bevor er seine rauchenden Gäste an die nächste Raucherkneipe verliert, wird er sich für ein Raucherlokal entscheiden, auch wenn er das mit seiner eigenen Gesundheit bezahlt. In Innenräumen und Gastronomiebetrieben von 7 EU-Ländern wurden in Österreich die 
höchsten Nikotinbelastungen der Raumluft gemessen, besonders in Bars, Diskotheken und Jugendlokalen. Während in Italien beim Großteil der beprobten Gaststätten die Nikotinkonzentration 2 Jahre nach Inkrafttreten des Rauchverbots unter der Nachweisgrenze lag, war in Österreich im selben Zeitraum und mit gleicher Methodik keinerlei Verbesserung nachweisbar. Auch 2009 (nach Inkrafttreten der Tabakgesetznovelle 2008) haben wir in Wiener Lokalen noch immer gefährliche Feinstaubkonzentrationen gemessen, die Alarmwerte der Außenluft weit übertrafen und für Risikopersonen (Asthmatiker, Koronarpatienten) schon während einer einzigen Mahlzeit lebensgefährlich werden können. Sogar eine Verdrehung der Kennzeichnungspflicht hat die Tabaklobby 2008 erreicht: Statt die Stop- und Warnfarbe Rot für Raucherlokale vorzuschreiben, wurde sie den Nichtraucher-Lokalen verordnet, während die Raucherlokale ein einladendes Grün erhielten. Nichtraucher –  
Bereiche zeigten zwar geringere Feinstaub- und Nikotinbelastungen, doch werden die in der Außenluft zulässigen Grenzwerte auch hier überschritten, weil keine räumliche und lüftungstechnische Trennung vom Raucherbereich wie in Italien existiert. Während die akute Gefährdung, in dieser Atmosphäre einen Asthmaanfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall zu bekommen, nur für vorgeschädigte Personen besteht, sind über Jahre auch beim gesunden, nichtrauchenden Gaststättenpersonal, das im Raucherbereich servieren muss, die Entwicklung von ischämischen Herzerkrankungen ebenso zu erwarten wie chronische Bronchitis und COPD. Im Blut nichtrauchender Kellner nimmt das potenteste Lungenkarzinogen des Tabakrauches um 6% pro Stunde zu, während sie ihren Dienst versehen. Aufgrund der hohen Belastungen in Raucherlokalen ist bereits nach 8 Jahren Tätigkeit mit einer Verdoppelung des Lungenkrebsrisikos bei Nichtrauchern zu rechnen. 
Die letzte Regierung hatte bei der Verhandlung des Tabakgesetzes zunächst die Zusage an die Arbeitnehmervertretung gemacht, wenigstens Lungenkrebs im Gastgewerbe bei Niemalsrauchern als Berufskrankheit anzuerkennen, aber dieses Versprechen wurde ebenso gebrochen wie das zum Schutz der Lehrlinge. Nur die Freistellung von Schwangeren und das 
Kündigungsrecht für nichtrauchende Angestellte in Raucherlokalen wurden eingehalten. Das Tabakgesetz 2008 sieht nur vage eine verstärkte Überprüfung der Lüftungen in Raucherbereichen vor. Sowohl Klimakammerexperimente wie Feldstudien zeigten aber, dass auch die besten Lüftungsanlagen und Luftreinigungsgeräte die Atemluft in einem Raum, in dem geraucht wird, nicht so reinigen können, dass das Infarkt- und Krebsrisiko auf akzeptable Werte sinkt. Dagegen wurde in der Bevölkerung der Länder und Städte, die ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie wie an allen anderen Arbeitsplätzen einführten, ein 
signifikanter Rückgang der Herzinfarktrate beobachtet. Die erste derartige Beobachtung wurde in den U.S.A. in der Stadt Helena gemacht, wo nach Einführung des Rauchverbots in Lokalen eine signifikante Abnahme der Spitalsaufnahmen wegen Herzinfarkt und nach Aufhebung des Rauchverbots ein Wiederanstieg beschrieben wurde. Danach folgten Studien in anderen U.S.-Städten wie Pueblo, Bowling Green oder New York, die alle eine rasche Abnahme der Herzinfarkte mit den Rauchverboten bestätigten; ebenso in Europa, wo Studien aus Irland, Italien, dem Vereinigten Königreich und Frankreich vorliegen. Im Piedmont sowie in Rom konnte nachgewiesen werden, dass der Rückgang der Herzinfarkte vor allem jüngere 
Altersgruppen betraf, die auch häufiger Lokale aufsuchen. Besonders aufschlussreich war eine Studie in Schottland, die im Jahr nach Einführung des Rauchverbotes einen Rückgang von Herzinfarkten bzw. Spitalsaufnahmen wegen akutem Koronarsyndrom bei Nichtrauchern um 21% und bei Exrauchern um 19% fand, was nur durch Wegfall des Passivrauchens 
erklärbar war. Auch bei Rauchern kam es zu einer signifikanten Abnahme um 14%, von der anzunehmen ist, dass sie am nachhaltigsten sein wird, wenn die Reduktion des Tabakkonsums infolge des Rauchverbots anhält und Raucher vermehrt aus der Nikotinsucht aussteigen. Denn der Wegfall der Möglichkeit, in angenehmer Atmosphäre beim Essen und Trinken zu 
rauchen, reduziert den Tabakkonsum und strenge Verbote machen auch dem Raucher den Tabakrauch als Luftverschmutzung bewusst. Nach dem Verbot stieg in Irland die Zustimmungsrate von insgesamt 67% innerhalb eines Jahres auf 93% und erreichte bei Rauchern 80%. Das Gesetz bezeichneten 96% als Erfolg (89% der Raucher) und 98% fanden, dass die Arbeitsplätze dadurch gesünder wurden (94% der Raucher). Ähnliche Zunahmen der Zustimmungsraten (von Ausgangswerten ähnlich wie in Österreich) wurden auch in Italien und anderen Ländern beobachtet, die das Rauchen in der Gastronomie ganz untersagten oder auf Raucherzimmer mit Selbstbedienung und strengen lüftungstechnischen Auflagen beschränkten. Mit der geringeren Sichtbarkeit des Rauchens in der Öffentlichkeit (als scheinbar normales Verhalten) sinkt auch seine soziale Akzeptanz und die Verführung Jugendlicher (inklusive der Lehrlinge im Gastgewerbe) wird erschwert. Für manchen Raucher 
sind Rauchverbote ein Motiv zum Aufhören, und mit dem Tabakkonsum der verbleibenden Raucher sinken auch ihre Krankenstände. Die Wirte entdecken, dass sie anstelle einiger uneinsichtiger Raucher andere Kunden gewonnen haben, dass ihr Umsatz nicht sinkt und sie sich Reinigungskosten sparen. Voraussetzung für gleichbleibenden Umsatz ist allerdings, dass 
keine Schmutzkonkurrenz in Form von Raucherkneipen in der Nachbarschaft bestehen bleibt. Dann stiege die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit und es würden insgesamt weniger Zigaretten konsumiert, was nur der Tabakindustrie schadet, die in Österreich einem japanischen Konzern gehört. Studien wie z.B. in Schottland wiesen auch nach, dass durch das Rauchverbot in Lokalen das Rauchen zu Hause in Gegenwart von Kindern nicht zunimmt. Obwohl eine Publikation der IARC vor kurzem eindeutig feststellte, dass es eine Evidenz für positive Gesundheitseffekte von Rauchverboten auf Personal und Gäste gibt, dass aber keine Evidenz dafür vorliegt, dass generelle Rauchverbote zu Geschäftsverlusten der Gastronomie führen, operiert die Wirtschaftskammer hierzulande noch immer mit Angstparolen, um einem ausländischen Konzern das Geschäft in Österreich zu sichern.  
Nur ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ist gerecht, kostengünstig, leicht kontrollierbar und als einziges medizinisch zu verantworten. Die Ärzteinitiative (www.aerzteinitiative.at) hatte die Politiker rechtzeitig vor dem jetzigen Fiasko gewarnt und 
ein Expertenhearing gefordert, doch scheint der Gesetzgeber am kostenlosen Rat unabhängiger Wissenschaftler nicht interessiert gewesen zu sein, und Minister hatten lieber in teure Beraterfirmen investiert, um die von Lobbyisten vorgegebenen Meinungen argumentativ zu untermauern und in PR-Agenturen, um ihre resultierenden Fehlentscheidungen schöngefärbt 
zu verkaufen. So ließen sich Entscheidungsträger von engstirnigen Interessen der Tabaklobby leiten, und Ministerin Kdolsky fand nicht einmal die Zeit, über 30.000 Unterschriften einer Bürgerinitiative entgegenzunehmen. Während Präsident Obama nur wenige Tage brauchte, um die ersten Fehlentscheidungen seines Vorgängers Bush rückgängig zu machen, verlangt Minister Stöger eine einjährige Evaluation des verunglückten Tabakgesetzes und macht sich so mitschuldig, dass Passivrauchen in der Gastronomie weitere Opfer fordert und ein Teil der Wirte in Umbauten investiert, die ein (kostenloses) Rauchverbot nie ersetzen können. Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (Clean Air Commission) hatte das Gesundheitsministerium 
schon 2007 darauf aufmerksam gemacht und Experimente und Feldstudien vorgelegt, die eindeutig nachweisen, dass Raucherräume nur mit baulicher Trennung, selbstschließender Tür und einem entsprechenden Unterdruck gegenüber den umgebenden Räumen akzeptabel sind. Die Teilnehmer der letzten Jahrestagung der Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie & 
Präventivmedizin sandten der Regierung eine einstimmig beschlossene Resolution, die diese Forderungen zum Gesundheitsschutz von Gästen und Personal unterstreicht. Die Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde wies Gesetzgeber und Regierung darauf hin, dass in anderen Ländern (z.B. Deutschland, Chile) wenigstens Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu Raucherräumen haben und dass Österreich beim Kinder- und Jugendschutz bisher versagt hat. Die Forderung der Pädiater nach einem Rauchverbot im Auto in Gegenwart von Kindern, sowie einem ausnahmslosen Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Innenräumen der Gastronomie, blieben ebenso ungehört wie die Warnungen der Kardiologischen Gesellschaft, 
die auf das seit über 100 Jahren bewährte Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsbetrieben hinwies und auf die Tatsache, dass Herzkreislauferkrankungen die führende Todesursache in Österreich und Europa sind, wobei koronare Herzkrankheiten durch Passivrauchen um 23 bis 31% gesteigert werden und in der Folge in einem von 9 Fällen für das frühzeitige Ableben verantwortlich sind. Schon zuvor war das Gesundheitsministerium von der Mitteilung des U.S. Center of Disease Control in Kenntnis gesetzt worden, das Koronarpatienten vor dem Betreten verrauchter Lokale warnte. Die Gesellschaft für Arbeitsmedizin hatte die Ministerin rechtzeitig darauf hingewiesen, dass Lüftung ein Rauchverbot nicht ersetzen kann, weil trotz verstärkter Be- und Entlüftung ein unakzeptables Risiko für Krebs und Herzkreislauf- Erkrankungen bestehen bleibt. Außerdem verlangte die Präsidentin der arbeitsmedizinischen Gesellschaft ein Verbot des Servierens in Raucherräumen, um einen Arbeitnehmerschutz wie in Schweden oder Slowenien zu gewährleisten. Auch der frühere Vorstand des Institutes für Krebsforschung und Vorsitzender der Gesellschaft für Toxikologie klärte die Ministerin darüber auf, dass in Deutschland das Passivrauchen bereits seit 1995 als Krebsursache am Arbeitsplatz anerkannt und der Kausalzusammenhang seither durch zahlreiche weitere 
Studien eindeutig gesichert sei. Der Rektor der Medizinischen Universität Wien schrieb in seiner Stellungnahme zum Tabakgesetz (das damals noch in Begutachtung war): „Mit der derzeit vorliegenden Fassung des Gesetzesentwurfs wird die ökonomische Zwangslage zahlloser Beschäftigter in der Gastronomie und anderen öffentlichen Bereichen ignoriert. Sie alle werden so – wissentlich? – einer wissenschaftlich belegten Gesundheitsgefährdung ausgesetzt.“ Diese Stellungnahme wurde unter dem Titel „Novellierungsvorschlag des Tabakgesetzes – medizinisch und moralisch gesehen hoch problematisch: Schäden durch Passivrauchen werden im derzeitigen Entwurf in Kauf genommen“ am 9. 10. 2007 veröffentlicht, und sind bisher ebenso ignoriert worden, wie alle späteren Stellungnahmen der medizinischen Fachwelt des In- und Auslandes. 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bundesregierung bisher alle Stellungnahmen medizinischer Experten und Fachgesellschaften ebenso missachtete wie das Grünbuch der EU und die Verpflichtungen, die Österreich mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens der WHO zur Tabakkontrolle übernahm. EU-Gesundheitskommissarin Vassiliou hat Österreich deshalb bereits ermahnt. Es ist zu hoffen, dass der EU-Kommissar für Arbeit und Soziales Spidla sich nicht damit abfindet, dass der österreichische Gesetzgeber den Gesundheitsschutz von Angestellten den Geschäftsinteressen der Tabakindustrie geopfert hat und seine Möglichkeit nützt, ein europaweites Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen vorzuschreiben. Damit müsste sich auch im rückständigen Österreich etwas ändern, wo 2006 – 2007 noch ein Viertel der Nichtraucher angaben, am Arbeitsplatz gelegentlich Tabakrauch ausgesetzt zu sein. In der Gastronomie besteht diese Belastung sogar hochgradig und ständig; 
KellnerInnen gelten sozusagen als ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse, denen ein Schutz vor Karzinogenen nicht zusteht und die nach jeder Schicht tabakspezifische Karzinogene in ihrem Harn ausscheiden. Mit der Sanierung dieser Arbeitsplätze sollte dann aber endlich auch die Gefährdung der Gäste und insbesondere der Kinder verschwinden. Das wäre der erste Schritt, um auch die Verführung der Jugend zum Rauchen zu beseitigen. Sobald die gesellschaftliche Akzeptanz verschwindet, werden sich Aschenbecher und Rauchverbotsschilder ebenso erübrigen wie einst Spucknäpfe und die Schilder „Freies Ausspucken verboten“. 

o.UnivProf.Dr.med.Manfred Neuberger 
Ordinarius für Umwelthygiene Facharzt f. Innere Medizin, 
Medizinische Universität Wien Hygiene u. Präventivmedizin, 
A – 1095 Wien, Kinderspitalg. 15 Arbeits u. Betriebsmedizin 
Tel / Fax : (+431) 4277 647-10 /- 99 A – 1140 Wien, Felbigerg. 3 
manfred.neuberger@meduniwien.ac.at www.aerzteinitiative.at 
20.4.2009