Endlich rauchfreie Gastronomie!

Sehr geehrte Leser!

Endlich! Österreich bekommt ab November 2019 eine rauchfreie Gastronomie! Möglich gemacht hat es jedoch nicht der Verfassungsgerichtshof (VfGH), sondern das Ibiza-Video von 2017, das am 17.5.2019 erstmals veröffentlicht wurde. Was sich HC Strache dabei geleistet hat, war für den Koalitionspartner Sebastian Kurz unerträglich: „Genug ist genug!“ Die türkis-blaue Regierungskoalition wurde gesprengt. Das war für viele Österreicherinnen und Österreicher ein Freudentag mit spontaner Demonstration am Ballhausplatz und lauten Rufen nach Neuwahlen. Die Partei, die rücksichtsloses Rauchen zur Koalitionsbedingung gemacht hat, wird hoffentlich nie mehr in eine Regierung kommen.

An Alt-Bundeskanzler Sebastian Kurz schrieb ich am 4.6.2019: „Durch das Kippen des lang ersehnten absoluten Rauchverbots in der Gastronomie haben Sie viele ÖVP-Wähler enttäuscht. Das können Sie jetzt wiedergutmachen, indem Sie ohne langes Hickhack das Rauchverbot bereits ab 1.8.2019 wieder in Kraft setzen.“ Kurz darauf folgte die Meldung, dass die ÖVP einem Entschließungsantrag der SPÖ zustimmen wird. Seien wir ehrlich: Sebastian Kurz war schon immer für das absolute Rauchverbot in der Gastronomie. Schade, dass er seine Glaubwürdigkeit beim Nichtraucherschutz an die FPÖ verkauft hat.

Unsere Hoffnung war, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) unter Verweis auf das Arbeitnehmerschutzgesetz und das Gleichheitsprinzip eine rauchfreie Gastronomie als einzig rechtskonforme Regelung vorschreiben wird. Am 18.6.2019 hat der VfGH die Klage der Stadt Wien abgewiesen und die anderen eingebrachten Klagen zurückgewiesen. Warum? Der VfGH hat in einer knappen Entscheidung (7:6) entschieden, dass die Aufhebung nicht verfassungswidrig ist.

Auszug aus dem Urteil: „Dem Gesetzgeber sind durch den Gleichheitsgrundsatz insofern inhaltliche Schranken gesetzt, als er keine sachlich nicht begründbaren Regelungen treffen sowie keine sachlich nicht begründbaren Differenzierungen vornehmen darf. Diese durch den Gleichheitsgrundsatz gesetzten Grenzen hat der Gesetzgeber durch die angefochtenen Bestimmungen nicht überschritten: Die Rechtsordnung akzeptiert in vielfachem Zusammenhang men­schliche Verhaltensweisen, die auf die eine oder andere Weise (auch erhebliche) negative Auswirkungen für andere Menschen oder die Allgemeinheit haben können, weil der Gesetzgeber den Freiheitsgewinn höher bewertet als die nachteiligen Folgen. Es ist im demokratischen Rechtsstaat die Aufgabe des Gesetzgebers, hier die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen. (….) Auch wenn sich die Einstellung zum Rauchen im Laufe der Zeit wesentlich verändert hat und die mit dem Passivrauchen einhergehenden Gesundheitsgefährdungen Regelungen wie die zuvor mit Bundesgesetz BGBl. I 101/ 2015 erlassenen ohne Zweifel rechtfertigen, ist dem Gesetzgeber aus dem Blickwinkel des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes nicht entgegenzutreten, wenn er Rauchen in Gastronomiebetrieben in beschränkter Art und Weise weiterhin ermöglicht. Der Gesetzgeber ist durch den Gleichheitsgrundsatz nicht gehalten, das Rauchen in Gastronomiebetrieben ausnahmslos zu verbieten.“

Im Umkehrschluss heißt das, dass der Gesetzgeber ein Rauchverbot beschließen kann, das dann vom VfGH auch nicht mehr aufgehoben werden kann, wenn ein Wirt oder ein Raucher klagen sollte. Das Parlament hat am 2.7.2019 beschlossen, das absolute Rauchverbot von 2015 wieder ab 1.11.2019 in Kraft zu setzen! Es ist keine Änderung mehr möglich!

Robert Rockenbauer, Bundesleiter
Titelgeschichte der Nichtraucher-Zeitung 3/2019

P.S.: Ab 1.11.2019 ist das Rauchen künftig an allen öffentlichen Orten verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden. Darunter fallen auch Versammlungen in Pfarrsälen und Feuerwehrfeste, Festzelte, Mehrzweck­räumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z.B. Internate). Das Verbot gilt auch für Shishas und E-Zigaretten. Die rauchfreie Gastronomie ist ein wichtiger Etappensieg, dem noch weitere auf dem Weg zur rauchfreien Gesellschaft folgen müssen.
R.Rockenbauer