Wirtschaftskammer betreibt unseriöses Spiel

Rauchverbot ist Befreiung für Gäste, Personal und Wirte
Schnelle Umsetzung ist ein wichtiges Signal für die Jugend

Scharf ins Gericht geht Bundesleiter Robert Rockenbauer von der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher mit der WKO und der FPÖ, denen er ewiggestriges Verhalten vorwirft. Sie seien in den 50er Jahren steckengeblieben, wo die Schädlichkeit des Passivrauchens noch kaum bekannt war. Heute das absolute Rauchverbot in der Gastronomie schlecht zu reden oder gar zu bekämpfen sei beschämend, zumal deren Argumente wie Wirtesterben, Investitionskosten, Lärmbelästigung und Rechtssicherheit unhaltbar seien.


In keinem Land der Welt gab es nach einem Rauchverbot ein Wirtesterben. Diese Angstmache komme besonders stark von der rückwärtsgewandten FPÖ, die ein Argument der Tabakindustrie übernehme, die als größte Verliererin eines solchen Verbots zurechtkommen müsse. Das absolute Rauchverbot sei auch kein „Todesstoß für die Wirte“ wie es die FPÖ in ihren Statements ständig beklage, sondern im Gegenteil, eine echte Befreiung für Wirte, Personal und Gäste. Wirte haben besonders unter den unterschiedlichen Wettbewerbsverhältnissen gelitten. Da nun alle die gleichen Voraussetzungen bekommen, könne es keine Wettbewerbsnachteile mehr geben. Gleiches Recht für alle war schon immer die Forderung der Mehrheit der Wirte.


Auch Investitionskosten zur Schaffung von Raucherräumen könne kein Hindernis für ein Rauchverbot sein, da kaum ein Unternehmer diese rückbauen werde. Sie sind wirtschaftlich keine Fehlinvestition, da sie künftig zur Nutzung von kleineren und größeren gesellschaftlichen Gruppierungen diene und sogar für ein besseres Angebot sorge. Wahrscheinlich aus Angst, einige ihrer Mitglieder zu verprellen, verlange die Wirtschaftskammer unrealistische Abgeltungen von Investitionskosten. Jeder Wirt habe von Anfang an ein rauchfreies Lokal machen können. Investitionen in Raumtrennungen, die zudem nachweislich in den meisten Fällen nicht funktionieren, können jedenfalls nicht vom Staat abgegolten werden, ist Rockenbauer überzeugt. Dass es zu einem Rauchverbot komme, wussten alle Lokalbetreiber, seitdem das absolute Rauchverbot im Mai 2015 beschlossen wurde. Die Inkrafttretung mit Mai 2018, also einer dreijährigen Übergangsfrist, wurde allein der Rechtssicherheit geschuldet. Von der WKO wieder mangelnde Rechts- und Planungssicherheit zu beklagen, sei fehl am Platz. Denn wo war die Rechtssicherheit für Wirte fragt sich Rockenbauer, als am 26. April des Vorjahres das absolute Rauchverbot in der Gastronomie nur eine Woche vor Inkrafttreten mit 1. Mai 2018 aufgehoben wurde? Auch seien mit dem Rauchverbot keine weiteren Kosten für die Wirte verbunden, außer der Mühe, die grünen Pickerln und die Aschenbecher zu entfernen.

Und all jenen, die immer noch die Meinung vertreten, Wirte sollten selbst entscheiden können, will der Nichtraucherschützer ins Stammbuch schreiben, dass Gastlokale öffentliche Orte sind und Ausnahmen vom Rauchverbot nach der Tabakrahmenkonvention als rechtswidrig zu betrachten seien. Die Reduzierung des Tabakkonsums sei eine verpflichtende Aufgabe des Staates und könne nicht von privater Hand gesteuert werden. Die Umsetzung solle schon ab 1.8.2019 erfolgen, fordert die Schutzgemeinschaft. Jeder Tag früher sei ein Gewinn für die Gesundheit der Bürger und gebe auch der Jugend zu verstehen, dass Rauchen out ist, so Rockenbauer.

Die Schutzgemeinschaft verweist auf Beispiele in Kanada, Kalifornien, etc., wo man die Rauchverbotszone auf den Freiraum 10m vom Lokaleingang erweitert hat, sodass die Raucher ein paar Schritte weitergehen müssen. Damit können nicht mehr alle konzentriert vor dem Eingang durch Rauchschwaden (und bei Alkoholeinfluss durch Lärm) unangenehm in Erscheinung treten. Wenn Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer versuche, mit dem Lärmargument das Rauchverbot zu verzögern, sei das ein falsches Spiel, denn die Regeln zur Sicherheit der Wirte wurde bereits 2017 in die Gewerbeordnung aufgenommen. Es war ja damals anzunehmen, dass das Rauchverbot mit 1.5.2018 in Kraft tritt und entsprechend vorsorglich wurde die Rechtslage angepasst. Mahrer war damals Regierungskoordinator und mit allen Verhandlungsschritten bestens vertraut. Jetzt mit Unsachlichkeit der eigenen Klientel in Sachen Rauchverbot etwas bieten zu wollen, mag in der Verpflichtung der Kammer begründet sein, bleibe aber in den Augen der Schutzgemeinschaft trotzdem unseriös. Dieses Thema neuerlich aufzutischen, sei plumpe Täuschung und kein Hindernisgrund für ein sofortiges Rauchverbot, so Rockenbauer abschließend in einer Presseaussendung.


Robert Rockenbauer,
Bundesleiter der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher

Pressemeldung, 11.6.2019