Keine Schonfrist bei Umsetzung der Tabakgesetznovelle 

Geraucht werden darf nur mehr in eigenen Raucherräumen

Keine Schonfrist gewährt die Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher allen Gastwirten, die sich nicht an die Tabakgesetznovelle 2008 halten. Diese besagt, dass ab 1.1.2009 ab 50 qm nur mehr in eigenen Raucherräumen geraucht werden darf. Die Ausnahmen bis 80 qm gilt nur, wenn eine Trennung aus baurechtlichen, feuerpolizeirechtlichen oder denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Viele Gastwirte, so Bundesleiter Robert Rockenbauer aus Innsbruck, haben zwar einen eigenen Raucherraum, der jedoch nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, denn vielfach fehlt die Tür. 

Das Tabakgesetz verlangt, wenn der/die InhaberIn den Gästen das Rauchen gestatten möchte, dass dafür ein eigener Raum zur Verfügung gestellt wird, wobei gewährleistet sein muss, dass daraus der Rauch nicht in die übrigen, mit Rauchverbot belegten Bereiche dringt. Der Raucherraum muss daher von der Decke bis zum Boden von festen Wänden (Mauer, Glas etc.) umschlossen und nach oben hin von einer Decke  abgeschlossen sein, sodass durch Wände und Decke kein Rauch hinausdringt. Daher muss das Extrazimmer, wenn darin das Rauchen gestattet werden soll, auch mit einer Tür verschlossen sein, so dass aus diesem Raum der Rauch, außer beim Durchschreiten der Eingangstür, nicht in den übrigen mit Raucherverbot belegten Verabreichungsbereich dringen kann. 

Das Gesetz gilt für Speiselokale, Diskotheken, Bars, Schutzhütten, Imbissstuben, Hotels … Gastronomiebetriebe in Einkaufszentren, Supermärkten, Fachmärkten, Tankstellen, Kinos, Theatern usw., die dzt. ihre Rauchertische im öffentlich zugänglichen Raum aufgestellt haben, sind ab 1.1.2009 rauchfrei zu führen. Rauchertische in Baguettes und Bistros von Lebensmittelketten sind dann ebenfalls Geschichte. Der Inhaber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Rauch nicht in die übrigen, mit Rauchverbot belegten Bereiche vordringen kann. Rauchen ist also nur mehr in abgetrennten Räumen möglich! 
Wer sich nicht daran hält wird von der Schutzgemeinschaft zur Anzeige gebracht. Verstöße sollen daher an nichtraucherschutz@aon.at gemeldet werden.