Nichtraucherschutz in der Gastronomie ab 2009

Nichtraucher sind aufgerufen, als Kontrolleure tätig zu werden

Die Raucherlobby bezeichnet Nichtraucher, die Verstöße gegen das Tabakgesetz an die zuständigen Behörden (Bezirkshaupmannschaften und Stadtmagistrate) melden, als Denunzianten. Bundesleiter Rober Rockenbauer von der „Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher“ ist darüber sehr empört, dass mündige Staatsbürger, die nichts anderes als ihre Pflicht tun, derart unglimpflich beschimpft werden und fordert nun erst recht alle Nichtraucher auf, als Kontrolleure tätig zu werden. 

Uneinsichtige Gastwirte haben ab 2009 keine Schonfrist mehr, denn sie wurden von der Wirtschaftskammer ausreichend über die neuen Nichtraucherschutzbedingungen in der Gastronomie aufgeklärt. Rockenbauer, der sich seit 1975 für die Rechte der Nichtraucher einsetzt, ist im engen Kontakt mit Behörden und Gesundheitsministerium. Auf der Internetseite www.alpha2000.at/nichtraucher können die Bestimmungen zur Tabakgesetznovelle 2008 heruntergeladen werden. 

Rockenbauer kritisiert die Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie in dem Punkt, dass für Kinder bis 18 Jahre kein Betretungsverbot in Raucherräume vorgesehen wurde, so wie dies in Deutschland der Fall ist. Die Ausnahmen vom Nichtraucherschutz für Lokale bis 50 qm bzw. bis 80 qm, sofern baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Bestimmungen eine Raumtrennung nicht ermöglichen, hält Rockenbauer für einen Kniefall des Gesetzgebers vor der mächtigen Tabaklobby. Nach seinen eigenen Umfragen seien die Wirte mehrheitlich für eine einheitliche Regelung, d.h. Rauchverbot für alle Lokale, denn Ausnahmeregelungen sind ungerecht und gehen immer zu Lasten eines anderen. 
 
Robert Rockenbauer

Pressemeldung vom 29.12.2008