Untaugliches Tabakgesetz

WKO blockiert Umsetzung wirkungsvoller Nichtraucherschutzbestimmungen

Der Nichtraucherschutz in der Gastronomie, den das neue Tabakgesetz ab 1.1.2009 regeln sollte, hat total versagt,  so die Aussage von Bundesleiter Robert Rockenbauer von der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher (www.alpha2000.at/nichtraucher). Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) hat die vielen Ausnahmen ins Tabakgesetz hineinreklamiert und damit erreicht, dass die Umsetzung nicht mehr funktionieren kann. Aus internationalen Studien weiß man, dass Ausnahmeregelungen immer problematisch sind, auch im Sinne der Rechtsstaatlichkeit. Nur ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ist allen gegenüber gerecht und kann jeglichen Wettbewerbsnachteil verhindern. Solange Raucher auf Raucherlokale ausweichen können, gibt es eine nachteilige Wettbewerbsverzerrung. Größter Schwachpunkt des Tabakgesetzes ist aber, dass die Kontrolltätigkeit nicht von staatlichen Organen wie z.B. Polizei, Wachpersonal usw. getätigt wird, sondern dem Bürger überlassen bleibt, Verstöße gegen das Tabakgesetz den Bezirkshauptmannschaften bzw. Stadtmagistraten zu melden. Erst nach Vorliegen einer Meldung oder Anzeige wird die Bezirksverwaltungsbehörde tätig. Der Gesetzgeber hätte erkennen müssen, dass solch eine Vorgangsweise die Fronten zwischen Nichtrauchern und Rauchern verhärtet. 

Mit über 170 Wirten hat Rockenbauer bereits Gespräche geführt. Alle ohne Ausnahme warten auf ein generelles Rauchverbot. Jene, die Bauanträge zur Schaffung von Raucherräumen eingereicht haben, dürfen unsinnigerweise bis 30.6.2010 weiter rauchen lassen. Rockenbauer: „Von 500 Bauanträgen sind 490 absolut nicht interessiert, diese auch umzusetzen.“ Diese Betriebe sind dann automatisch ab 1.7.2010 rauchfrei. Keine Übergangsregelungen gibt es für die Gastronomie in öffentlichen Einrichtungen. Hier darf nur geraucht werden, wenn es bereits einen abgeschlossenen Raum gibt und der Rauch nicht in jenen Bereich vordringen kann, der einem allgemeinen Rauchverbot unterliegt. 

Der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich, Komm.Rat Helmut Hinterleitner, beschimpft Nichtraucher und die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher als „wichtigtuerische Denunzianten“ und hofft, dass sich diese dadurch von Kontrolltätigkeiten abschrecken lassen. Er weiß sicher warum, so Rockenbauer, denn bei genauer Kontrolle verstoßen etwa 60 Prozent der Lokale gegen das Tabakgesetz. Die Gastronomiebetriebe nehmen den Gesetzesauftrag zum Schutze der Nichtraucher nicht ernst. Ein Gesetz, so Rockenbauer, das derart verhöhnt und lächerlich gemacht wird, braucht nicht erst nach einem Jahr evaluiert zu werden, so wie dies Gesundheitsminister Alois Stöger angekündigt hat, sondern ist sofort auf ein generelles Rauchverbot umzustellen. Zwei Drittel der Bevölkerung wünschen sich ein generelles Rauchverbot. 

Robert Rockenbauer 
Bundesleiter der Österr. Schutzgemeinschaft für Nichtraucher