Lungenkrebs im Gastgewerbe

Es wird Zeit, dass der unverantwortlichen Regierungspolitik in Sachen Nichtraucherschutz ein Ende bereitet wird. Täglich sterben unzählige Menschen an den Folgen des Rauchens und auch Passivrauchens!  
Wir wiederholen daher unsere Forderung an die Regierung (Resolution vom 26.11.2007), die wir Ihnen in einem „offenen Brief“ am 25.11.2007 und auch in einer Pressemeldung am 24.1.2008 zur Kenntnis gebracht haben. Leider ist uns eine Veröffentlichung nicht bekannt geworden. Angesichts von Krankheit, Leid und Tod ist es sicher nicht vermessen, einen umfassenden und ausnahmslosen Schutz aller Menschen vor Tabakrauch in geschlossenen Räumen zu fordern! Helfen Sie uns bei der Umsetzung dieses Zieles!  

Pressemeldung 15.2.2008: Lungenkrebs als Berufskrankheit im Gastgewerbe  

Tödliche Berufskrankheiten entstehen im Gastgewerbe durch die Luftverschmutzung mit Tabakrauch. Die hohe Belastung der Atemluft mit Feinstaub und krebsfördernden Stoffen aus den Zigaretten der Gäste kann bei langjähriger Einwirkung das Lungenkrebsrisiko verdoppeln. Angestellte im Gastgewerbe, die Lungenkrebs bekommen, obwohl sie selbst nicht geraucht haben, müssen der Unfallversicherung (nach ASVG § 177 Abs.2) als Berufskrankheit gemeldet werden. Auch das Risiko eines akuten Herzinfarktes oder Schlaganfalls kann in verqualmten Lokalen verdoppelt werden, nur ist dabei die Abgrenzung von anderen Ursachen schwieriger.  
  
Vor kurzem wurde über einen durch Zigarettenrauch ausgelösten Asthmatod einer jungen Barangestellten berichtet 
(http://www3.interscience.wiley.com/cgi-bin/abstract/117859611/ABSTRACT).  
Auch wenn die Entschädigung strittiger Berufskrankheitsfälle in Österreich in erster Instanz meist abgelehnt wird, kann der Betroffene kostenlos beim Arbeitsgericht berufen und bekommt dann häufig Recht. Die Arbeiterkammern geben Rechtsbeistand. Bei einer tödlichen Berufskrankheit steht auch Witwen und Waisen eine Entschädigung zu.  

Alle diese Berufskrankheitsfälle im Gastgewerbe wären vermeidbar, wenn sich der Gesetzgeber in Österreich endlich zu einer Lösung wie in Nord- und Westeuropa entschließen könnte. Damit wäre auch den Gästen geholfen. Denn mit dem Rauchverbot in der Gastronomie nahmen in Italien und anderen Ländern die Herzinfarkte in der Allgemeinbevölkerung um rund 10 Prozent ab.  

Univ.-Prof. Dr.med. Manfred Neuberger  

Aussender:  
Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher  
Bundesleiter Robert Rockenbauer