Spaniens NR-Schutz gescheitert

Das Spanische Nichtraucherschutzmodell ist nicht nachahmenswert. Es gibt nur Schwierigkeiten unter den Betrieben. Die Wettbewerbsverzerrung ist ein Ärgernis. Wie kann man auch nur annehmen, dass dieses Model erfolgreich sein kann? Wir wiederholen zum x-ten Mal: Nur ein generelles Rauchverbot ist gerecht für alle, verhindert jeglichen Wettbewerbsnachteil, verursacht keine Kosten und spart dem Wirt unnütze und unwirksame bauliche Maßnahmen zur Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen. Nur eine rauchfreie Gastronomie ist eine gesunde Gastronomie. Eine friedliche Koexistenz von Rauchern und Nichtrauchern ist nicht möglich: Schützen oder Schaden, beides gleichzeitig geht nicht.  

Meldungen seitens der Raucherlobby, dazu gehört auch die Wirtschaftskammer, dass bei Einführung eines generellen Rauchverbotes tausende Betriebe schließen müssen, ist eine Lüge. Seriöse Statistiken beweisen: Es gibt keine Umsatzeinbußen, vorausgesetzt, dass der Nichtraucherschutz für alle gleich gilt. Nur dort, wo Ausnahmeregelungen geschaffen wurden, gibt es Probleme. Sollten Sie also weiterhin glauben, dass bei Einführung eines generellen Rauchverbotes in der Gastronomie Betriebe geschlossen werden müssen, machen Sie sich schuldig, bewusst falsches Datenmaterial der Raucherlobby verwendet zu haben. Wenn Sie es ohnehin nicht glauben, was die Raucherlobby an Horrorszenarien verbreitet, machen Sie sich schuldig, nicht längst einen wirksamen Nichtraucherschutz veranlasst zu haben. Distanzieren Sie sich von Interessenskonflikten mit der Tabakwirtschaft und sonstigen Raucherlobbys und vertreten Sie einen optimalen und jederzeit durchführbaren Nichtraucherschutz mit einem generellen Rauchverbot in der Gastronomie! Seit 1993 wird in Österreich von freiwilliger Vereinbarung mit der Wirtschaftskammer gesprochen. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir Nichtraucher von der Halbherzigkeit an Nichtraucherschutzmaßnahmen die Nase gestrichen voll haben! Setzen Sie Maßnahmen, die einer Gesundheitsministerin würdig sind!

Wir erwarten baldigst Sanktionen im Tabakgesetz und Bestimmungen, die die Durchsetzung von Rauchverboten regelt. Wer im Rauchverbotsbereich raucht, sollte mindestens 100 Euro Strafe bezahlen; im Wiederholungsfall das Zehnfache. Verwalter von öffentlichen Gebäuden, die sich nicht ernsthaft für das Rauchverbot einsetzen, sollten mindestens 1.000 Euro bezahlen und bei wiederholter Untätigkeit das Zehnfache! Die Missachtung von Rauchverboten muss angeprangert werden und ist jedenfalls aus unserer Sich kein Kavaliersdelikt mehr. Der Durchsetzung des Nichtraucherschutzes muss höchste Priorität eingeräumt werden! Die Schutzgemeinschaft und andere Organisationen bieten sich als „Überwachungsorgan“ an. Ein Ausweis lässt sich schnell ausstellen und das Strafgeld sollte beim „Überwachungsorgan“ verbleiben.  
  
Anbei ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 12.3.2008

Mit freundlichen Grüßen  
Robert Rockenbauer, Bundesleiter