Nichtraucherschutz und der Schutz des Individuums

Der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) äußerte sich am Sonntag (13.4.2008) zum Thema Rauchverbot: „Die Freiheit des Individuums sollte in der Demokratie heilig bleiben“, sagte er bei der Landesgremialtagung der Tabak-Trafikanten in Stockerau. Auch als strikter Nichtraucher sei er dagegen, dass Menschen vorgeschrieben werde, wie sie zu leben hätten, meinte Pröll.  

Was der Landeshauptmann bewusst nicht verstehen will ist, dass es beim Nichtraucherschutz überhaupt nicht um die Freiheit des Einzelnen geht, sondern um das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit. Beim Zusammentreffen mehrerer Menschen im geschlossenen Raum hat jedes Individuum – erst recht in einer Demokratie – auf andere Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. Rücksichtnahme geschieht leider nicht freiwillig. Weil der Nichtraucherschutz seit über 30 Jahren auf freiwilliger Basis nicht zu erreichen war, muss nun endlich ein gesetzlicher Nichtraucherschutz das Miteinander auch in der Gastronomie regeln.  

Sobald jemand seine Wohnung bzw. sein Haus verlässt, befindet er sich im öffentlichen, allgemein zugänglichen Bereich. Auch Gaststätten sind halböffentliche Räume, die zwar Privatpersonen gehören, jedoch gegenüber ihren Gästen gewisse Verpflichtungen haben. Das Grundrecht, das jedem „das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ zubilligt, gilt nur solange, solange nicht die Rechte anderer verletzt werden. „Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ ist das höchste Gut, dem sich andere Rechte unterzuordnen haben. Rauchfreie Atemluft ist das wichtigste Lebensmittel. Es steht keinem Raucher das Recht zu, die Atemluft anderer Menschen mit seinem Tabakrauch zu vergiften. Wer in geschlossenen Räumen raucht, zwingt seine Mitmenschen bis zu 70 Prozent seines Tabakqualms einzuatmen. Passivrauchen ist gesundheitsschädlich, deshalb ist das Rauchen in geschlossenen Räumen in Anwesenheit von Nichtrauchern vorsätzliche Körperverletzung! Rauchverbote sind daher zwingend notwendig an allen öffentlichen Orten, auch in der Gastronomie und zwar ohne Ausnahme. Nur dadurch können Wettbewerbsnachteile verhindert werden und garantieren, dass Wirte keine Umsatzeinbußen bei einer rauchfreien Gastronomie haben.

Innsbruck, am 15.4.2008 (Pressemeldung/Leserbrief)