Nichtraucherschutz in allen Lebensbereichen

Seit 1975 bemüht sich die Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher, das Bewusstsein der Nichtraucher zu stärken und Kinder und Jugendliche über die Schädlichkeit des Rauchens aufzuklären. Das ist mein ganz persönliches Anliegen! Ich denke dabei an über 300 Vorträge in den Tiroler Hauptschulen und manch höheren Schulen in den 80er Jahren, wo es mir gelungen ist, doch sehr erfolgreich tätig zu sein. Die erste erfolgreiche Aktion vor 40 Jahren war die Schaffung von Nichtraucher-Ecken in den Innsbrucker SB-Restaurants. Wenn nun als weiterer Meilenstein ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie folgt, dann freuen sich mit mir über fünf Millionen Nichtraucher, die dann endlich wieder ohne Gesundheitsgefährdung ein Lokal aufsuchen und somit wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Stinkende Kleidung und all die anderen Unannehmlichkeiten mit verrauchten Lokalen sind dann Vergangenheit. Unsere jahrelange Forderung nach einem Rauchverbot in der Gastronomie ohne Ausnahmen, steht kurz vor dem Ziel. Ein steter Tropfen höhlt den Stein. Der Druck von vielen Organisationen – wobei wir die erste in Österreich waren – und einzelner Bürger hat auch bei den Politikern eine Trendwende herbeigeführt. Ein Sieg der Vernunft!
Zu danken ist dies Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ), die von Anfang an beharrlich für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie eingetreten ist, und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP), der jetzt auch die Mängel an diesem Gesetz erkannt hat und dass nicht wirklich eine Wahlfreiheit besteht. Es ist also in den letzten Tagen regelrecht ein Umkehrschub passiert. Vom Rückschritt zum Fortschritt! Von falscher Richtung in die richtige Richtung!

Nur Ewiggestrige beharren auf Ausnahmen, wohl wissend, dass dann ein einheitliches, gerechtes und damit endlich auch ein wirksames Tabakgesetz erneut zu Fall gebracht wird. „Toleranz“, „Freiheit“ und „friedliches Nebeneinander“ sind widersprechende Schlagworte der Tabakindustrie! Nichts davon lässt sich auf den Nichtraucherschutz anwenden! Bei logischer Betrachtung muss jedem klar sein, dass man nicht gleichzeitig schützen und schaden kann. Entweder Nichtraucherschutz oder Raucherfreiheit! Auch die viel geforderte Toleranz ist bei einem gesundheitsschädlichen Verhalten völlig fehl am Platz! (Siehe auch NRZ 4/2014 – Titelseite) Die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher – einschließlich der Wirte – hat genug von diesem unerträglichen Hickhack! Es gibt kein Recht, die Rauchsucht auf Kosten der Gesundheit anderer Menschen in der Öffentlichkeit auszuleben! Das sollte endlich einmal respektiert werden! Es zählen die Fakten, nicht die Emotionen und Meinungen!

Gesundheit hat Vorrang gegenüber allen anderen Interessen! Gesundheit ist nicht verhandelbar! Rauchfreie Luft zu atmen ist ein Grundrecht, dem auch in der Gastronomie entsprochen werden muss! Einer raschen Umsetzung für ein absolutes Rauchverbot darf nichts mehr im Wege stehen! In einer aufgeklärten Gesellschaft darf es keinen Platz mehr für fahrlässige Körperverletzung geben, die millionenfach und tagtäglich durch den Giftausstoß von Tabakwaren geschieht. Deshalb fordern wir ein Rauchverbot OHNE Ausnahmen in allen Lebensbereichen! Niemand darf gegen seinen Willen durch Tabakprodukte in seiner Gesundheit geschädigt werden. Bedenkt man, dass Gaststätten zu den meistbesuchten Orten mit Publikumsverkehr zählen, dann kann man verstehen, wie unverzichtbar (!) und bedeutungsvoll (!) ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie ist. Es hat Signalwirkung für alle!Nichtraucher werden endlich geschützt! Raucher werden in ihrem eigenen Gesundheitsinteresse aber auch aus finanziellem Interesse weniger rauchen oder möglicherweise sogar ganz damit aufhören. Wir unterstützen mit diesem Gesetz auch den Aufhörwillen vieler Raucher. Man könnte auch sagen: Nichtraucher schützen die Raucher! Die Jugend, die oft erst in verrauchten Lokalen mit dem Rauchen beginnt, findet keine Anreize mehr zum Glimmstängel zu greifen. Wer kann sich diesem Ziel verweigern? Oder anders gefragt: Ist das nicht ein Ziel, das wir alle wollen? Nur die Tabakindustrie würde dabei als einzige verlieren, deshalb kämpft sie mit allen Mitteln gegen ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie. Und sie hat leider genug Helfeshelfer in der Wirtschaftskammer.

Es braucht künftig wesentlich mehr Mut, das Rauchen auf Grund seiner extremen Schädlichkeit aus dem gesellschaftlichen Leben zu verbannen!
Rauchen ist die wichtigste vermeidbare Krankheits- und Todesursache. Deshalb ist es Aufgabe jeder Regierung, den Tabakkonsum so drastisch wie möglich zu senken. Doch Österreich ist anders! Der lockere Umgang mit der Droge Nikotin beweist sich in mangelnden Gegenmaßnahmen. Als Folge bekam Österreich in der Tabakkontrolle den unrühmlichen letzten Platz von 34 EU-Staaten und wird inzwischen schon als Aschenbecher Europas bemitleidet: „Die Armen Österreicher! Die haben es immer noch nicht geschafft!“ Der Anteil der rauchenden Bevölkerung mit über 34 Prozent ist eine gesundheitspolitische Katastrophe! Jeder fünfte Bursch und jedes vierte Mädchen qualmt mit 15 Jahren bereits regelmäßig. Deshalb ist der politische Wille, jetzt ein absolutes Rauchverbot ohne Wenn und Aber in der Gastronomie einzuführen, der einzig richtige Schritt!

Der gesundheitliche Gewinn für Gäste, Personal und für die Wirte selbst wird enorm sein! Das Gesundheitsbudget wird stark entlastet werden, was mit keiner anderen gesundheitspolitischen Maßnahme zu erreichen ist. Man denke allein an die Senkung der Herzinfarktrate von 10 – 20 Prozent, oder die Verhinderung von rund 30 Prozent aller Krebsfälle. Die Umsätze in der Gastronomie steigen bei einem absoluten Rauchverbot schon nach kurzer Zeit, weil dann wieder mehr Nichtraucher die Lokalitäten aufsuchen, die bisher aus gesundheitlichen Gründen jeden Kontakt mit Rauch meiden mussten. Denken wir an 400.000 – 800.000 Asthmakranke, 400.000 Patienten mit einer behandlungspflichtigen COPD und über 200.000 Herzinfarktpatienten, die bisher von der Gastronomie ausgesperrt waren, wenn sie keinen Rückfall riskieren wollten.
Und letztlich werden auch die Raucher nicht auf Dauer ausbleiben!
Man wird sich nach einem Jahr der Einführung fragen, warum haben wir das nicht schon früher gemacht? Und die Politik muss sich fragen, warum haben wir die Wirtschaftsinteressen höher geschätzt als unser höchstes Gut – die Gesundheit?

Was erwartet sich die Schutzgemeinschaft von einem neuen Gesetz?
Sechs Jahre Frust und Ärger mit einem komplizierten Tabakgesetz sind genug und zwar für alle Beteiligten: Wirte, Gäste, Personal und Behörden! Die permanente Missachtung des Tabakgesetzes von über 80 Prozent der Lokalbetreiber haben das Fass zum Überlaufen gebracht. Nun braucht es eine völlige Neuschöpfung! Kein Stein darf mehr auf dem anderen bleiben! Alle Schlupflöcher sind zu schließen, alle Ausnahmen sind zu beseitigen!
Doch das beste Gesetz bleibt wirkungslos, wenn es nicht ausreichend kontrolliert wird. Daher ist der wichtigste Punkt im neuen Tabakgesetz eine flächendeckende Kontrolle. Diese Kontrolle muss bereits im Vorfeld von Verwaltungsstrafmaßnahmen erfolgen, damit erst gar keine Verstöße anhängig werden. Dazu braucht es die Einbindung aller Organe: Gewerbeamt, Arbeitsinspektorat, Marktamt (Lebensmittelinspektorat), Parkraumüberwachungsorgane und Polizei. Kontrollen sind rund um die Uhr und an allen Tagen zu gewährleisten. Damit meine ich nicht, dass ein Polizist 24 Stunden einen Wirt kontrolliert. Aber auch hierzulande muss ein Wirt jederzeit mit einer Kontrolle rechnen können, egal ob um 8 Uhr in der Früh oder um 23 Uhr am Abend. Nur durch umfassende Kontrollen wird das Gesetz in Italien und fast allen Staaten Nord- und Westeuropas eingehalten.

Gesetzesübertretungen sollen so hoch bestraft werden, dass sich ein Verstoß für den Wirt nicht mehr lohnt. Jeder weitere Verstoß sollte mit einer Verdoppelung der Strafe geahndet werden. Spätestens nach einem fünfmaligen Verstoß sollte die Gewerbeberechtigung entzogen werden. (Gemäß § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994, in der hier anzuwendenden Fassung BGBl. I Nr. 42/2008, ist die Gewerbeberechtigung von der Behörde zu entziehen, wenn der Gewerbeinhaber infolge schwer wiegender Verstöße gegen die im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen, insbesondere auch zur Wahrung des Ansehens des Berufstandes, die für die Ausübung dieses Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt.)

Ein neues Tabakgesetz ohne Ausnahmen erleichtert nicht nur die Kontrolle, sondern ganz wesentlich auch die Administration. Etwa 30.000 Anzeigen und Meldungen sind bisher bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften und Stadtmagistraten eingegangen. Mit teils schwierigen und zeitaufwendigen Ermittlungsverfahren müssen sich die Behörden auseinandersetzen. Berufungen in die nächsten Instanzen belasten den Staatsapparat schwer. Der Verwaltungsaufwand geht in die Millionen. Die Beamten und Richter werden also bei einem absoluten Rauchverbot merklich aufatmen. Der ganze Rattenschwanz an Problemen fällt dann weg! Keine schwierige Beurteilung mehr, was ist der Hauptraum; kein Problem mehr mit offenen Türen zum Raucherraum; kein Problem mehr mit Missachtung der Kennzeichnungsverordnung usw.

Wirte brauchen Rechtssicherheit in Form einer einheitlichen Regelung! Je früher, desto besser. So überrascht es nicht, wenn sich von über 630 Wirten, mit denen ich persönliche Gespräche geführt habe, 98 Prozent für ein absolutes Rauchverbot ausgesprochen haben! Häufigste Aussage: „Entweder gilt das Gesetz für alle gleich, oder für niemand und jeder kann machen was er will.“ Gleiches Recht für alle ist also der Schlüssel zum Erfolg, dass ein absolutes Rauchverbot von den Wirten auch angenommen und eingehalten wird.

Weitere wichtige Forderungen
Rauchverbot bei Zeltfesten und in Vereinslokalen! Sonst entsteht ja wieder eine Konkurrenzierung, die unbedingt zu vermeiden ist!

Es braucht unbedingt die Gleichbehandlung von E-Zigaretten, E-Shishas, Wasserpfeifen usw. mit Tabakwaren, egal ob nikotinhältig oder nicht! Sonst wird es unkontrollierbar.

Verstöße müssen wie Verkehrsdelikte als Einzeldelikte behandelt werden, da ja jeden Tag andere Menschen davon betroffen sind. Das heißt, dass jede eingehende Anzeige (pro Tag) zur Abstrafung kommt.

Das Rauchverbot im Auto sollte kommen, nicht nur wenn Kinder mitfahren. Das Rauchen beeinträchtigt die Verkehrssicherheit. Das Hantieren mit einer Zigarette und die Ablenkung durch herabfallende Asche usw. haben schon zu zahlreichen Unfällen geführt.

Auch wenn das Tabakgesetz nicht dafür zuständig ist, muss die Anhebung der Raucherlaubnis von 16 auf 18 Jahre eine weitere logische Konsequenz sein, um das Rauchen unter Jugendlichen einzudämmen. Die meisten Jugendlichen beginnen vor dem 18. Lebensjahr zu rauchen. Danach bringt es keinen Imagegewinn mehr. Das Raucherproblem in höheren und berufsbildenden Schulen wäre mit einem Schlag gelöst. Das Argument, wenn man mit 16 Jahren wahlberechtigt ist, soll man auch mit 16 Jahren rauchen dürfen, ist ein glatter Unsinn! Falsche Wahlentscheidungen kann man bei der nächsten Wahl korrigieren, aber süchtig ist man oft ein Leben lang. Keinesfalls aber haben Jugendliche die körperliche Reife, die Gifte des Tabakrauchs zu verkraften. Je früher mit dem Rauchen begonnen wird, desto schlimmer sind die späteren Folgen. „Junge Lungen verblühen schneller!“ Oder warum darf man im Normalfall erst mit 18 zum Bundesheer und den Führersein machen? Warum erst mit 18 Jahre in Nachtlokale, Wettbüros und Solarien? Das sind doch alles sinnvolle Regelungen! Das Wahlalter hat absolut nichts mit der Notwendigkeit zu tun, Jugendliche vor dem verhängnisvollen Griff zur Zigarette zu bewahren. Verbote machen ein Suchtmittel (und dazu gehört zweifellos auch die Zigarette) schlechter erreichbar, aber deswegen nicht attraktiver, wie immer wieder fälschlich behauptet wird. Das Bezugsalter für Tabakwaren ist ohne lange Diskussionen auf 18 Jahre anzuheben und die Zigarettenautomaten in der Öffentlichkeit sind abzuschaffen! Alles andere ist eine Förderung des Rauchens und daher ein verantwortungsloses Handeln!

Ein ganz wesentliches Anliegen ist uns das Rauchverbot im Freien
Beispiele dafür sind Gastgärten, Spielplätze, Freibäder, Erlebnisparks, Freilichtveranstaltungen, Feste und Feiern im Freien usw. Überall dort sind auch Kinder und Nichtraucher, die es vor dem Passivrauchen zu schützen gilt. Viele Beschwerden erhalten wir auch darüber, dass überdachte Wartebereiche des öffentlichen Personenverkehrs, inklusive Bus-, Straßenbahn-, Zug- und Taxi-Wartezonen noch keine Rauchverbotszonen sind. Es ist schon absurd, dass die Raucher unter Dach sind und die Nichtraucher im Regen stehen müssen, um reine Luft zu atmen!

Stellungnahme zu Entschädigungen
Faktenlage
Erst durch den Druck der Wirtschaftskammer kam es zu dem politischen Kompromiss mit Ausnahmen und fehlender Kontrolle. Unsere Warnungen und kompetenten Ratschläge wurden nicht gehört. Ungleiche Chancen für Wirte sind besonders in einer angespannten wirtschaftlichen Situation für viele Gastronomen ruinös! Das hätten die Interessensvertreter der Wirte wissen müssen! Es war der Druck rauchender Gäste „Wenn ich bei dir nicht rauchen darf, gehe ich in ein anderes Lokal!“, weshalb Wirte erst dazu gezwungen wurden, in Raumtrennungen zu investieren!
Hätte die Wirtschaftskammer die Ausnahmen nicht gefordert, wäre den Wirten viel Ärger und Kosten erspart geblieben!
Die von den Kammerfunktionären seinerzeit so stark umjubelten Ausnahmen stellen sich nun als Bumerang heraus. Jetzt gibt es das große Heulen und Zähneknirschen. Nun stehen sie gegenüber ihren Mitgliedern mit dem Rücken zur Wand und versuchen ihre Schuld auf die Politik abzuwälzen. Mit Entschädigungszahlungen wollen sie den Zorn der Wirte wieder besänftigen. Doch sind diese Forderungen gerechtfertigt?

Rechtsansicht
Es gibt kein Recht darauf, dass Gesetze solange nicht geändert werden dürfen, bis die einmal getätigten Investitionen für Raumtrennungen sich vollständig amortisiert haben! Eine Rechtssicherheit in dem Sinne, dass das Tabakgesetz für eine bestimmte Zeitdauer nicht geändert wird, hat es nie gegeben! Nur die Wirtschaftskammer glaubte und war so naiv, dass ein Rauchverbot verhindert werden könnte, wenn viele in Raumtrennungen investieren. Sie folgte damit dem Ruf der Tabakindustrie, aber nicht den Interessen eines Großteils der Wirte.
Jederzeit musste man mit einer Gesetzesänderung rechnen. Wer also trotzdem sich für Raumtrennungen entschlossen hat, der hat dies auf eigenes Risiko getan! Und diese Unternehmer jetzt mit Ausgleichszahlungen zu unterstützen, wäre völlig ungerecht! Sie haben sich ja schon einen Wettbewerbsvorteil verschafft, indem sie die Raucher als Gäste halten konnten. Ausgleichszahlungen sind außerdem höchst unfair all jenen Betrieben gegenüber, die der Empfehlung des Gesundheitsministeriums folgten und statt einer Raumtrennung ein Nichtraucherlokal machten, weil ohnehin klar war, dass früher oder später ein Rauchverbot kommen wird. Sie haben Verluste abwandernder Raucher hinnehmen müssen. Auch sie können keine Entschädigungen geltend machen, sich aber jetzt freuen, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
Ausgleichszahlungen können bestenfalls nur bei der Wirtschaftskammer geltend gemacht werden, denn diese hat die Wirte mit den von ihr forcierten Raumtrennungen in diese Lage gebracht!

Warum überhaupt Ausgleichszahlungen?
Ausgleichszahlungen sind ja nur für jene Betriebe angedacht, die keine Gewinne machen und infolgedessen nichts abschreiben können! Frage: Wer keinen Gewinn macht, wie kann dann solch ein Betrieb in teure Umbauten investieren?! Und wer auf Kredit umgebaut hat, dem muss sein Risiko wohl noch mehr bewusst gewesen sein. Wenn ich mich verspekuliere, kann ich auch nicht den Schaden beim Steuerzahler geltend machen. Mit Ausgleichszahlungen solche Betriebe retten zu wollen, ist ungerecht und setzt falsche Anreize.

Lösungsvorschläge
Würde man trotzdem an Ausgleichszahlungen festhalten wollen, werden wir uns sicher nicht dagegen stellen, um der raschen Umsetzung eines absoluten Rauchverbots nicht im Wege zu stehen. Ich sage nur, es ist nicht gerechtfertigt, es ist nicht zwingend notwendig.
Wenn man in einem Ausschlussverfahren nur jene Betriebe entschädigt, die wirklich gesetzeskonform umgebaut haben und nie wegen eines Verstoßes gegen das Tabakgesetz gestraft wurden, dann reduziert sich die Zahl der Anspruchsberechtigten sehr stark! Die Suppe wird also nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird.
Die meisten Betriebe haben ja nicht umsonst umgebaut. Mit Raumtrennungen haben sich viele Lokalbetreiber sogar neue Geschäftsfelder für kleinere geschlossene Gesellschaften eröffnet. Diese werden sicher nicht die Trennwände abbauen. Zahlreiche Gespräche in den letzten zwei Wochen mit Wirten bestätigen mir das. Sogar dort, wo sehr kostspielige Raumtrennungen gemacht wurden, werden diese auch nach einem absoluten Rauchverbot in den meisten Fällen nicht abgetragen. Es gibt immer wieder Gruppen und auch Einzelpersonen, die sich gerne etwas zurückziehen. Wenn aber die Trennwände bestehen bleiben, ist ja auch kein Schaden entstanden! Sie dienen nun einem anderen Zweck!

Es wird wohl legistisch einfacher sein, Wirten mit einer stark verkürzten Abschreibungsmöglichkeit (Sonderabschreibung) für getätigte Raumtrennungen zu helfen. Wenngleich auch diese dem Steuerzahler Geld kosten.

Noch besser jedoch ist es, die Tabaksteuer zu erhöhen und mit den Mehreinnahmen berechtige Antragstellungen zu finanzieren. Denn dann geht es nicht auf Kosten der nichtrauchenden Steuerzahler. Dann werden die Verursacher des ganzen Problems, die Raucher, die den Wirt unter Druck gesetzt haben, zur Finanzierung herangezogen.

Zusammenfassung
Nein zu Ausgleichszahlungen auf Kosten der Steuerzahler! Ja zu verkürzten Abschreibungsmöglichkeiten! Besser und gerechter wäre jedoch eine Tabaksteuererhöhung!

Robert Rockenbauer, Bundesleiter

Pressekonferenz Wien, 29.1.2015