Schutzgemeinschaft fordert absolutes Rauchverbot ab 2016

Tabakgesetz funktioniert nur mit sofortiger Abstrafung

„Schluss mit der Diskriminierung von über einer Million Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine verrauchte Gastronomie meiden muss“, fordert Bundesleiter Robert Rockenbauer von der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher. Er freue sich deshalb über Äußerungen von ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, vom Image der Neinsagerpartei wegzukommen. Nun könne Mitterlehner beweisen, dass er auch beim Nichtraucherschutz „Nägel mit Köpfen“ machen wolle. Seit der Einführung des Tabakgesetzes vor 20 Jahren (1995) habe nämlich die Volkspartei geschickt mit „Freiwilligkeiten und fehlenden Kontrollen“ die Wirksamkeit des Tabakgesetzes durchlöchert. Nichtraucherschutz dürfe jedoch nicht von der Willkür der Wirte abhängen.

In einer aufgeklärten Gesellschaft solle es keinen Platz mehr für fahrlässige Körperverletzung geben, die millionenfach und tagtäglich durch den Giftausstoß von Tabakwaren geschehe. „Rauchfreie Luft zu atmen ist ein Grundrecht! Rauchen hingegen ist ein sozialschädliches Verhalten! Toleranz ist fehl am Platz!“, so Rockenbauer. Ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie müsse daher spätestens ab 2016 kommen, alles andere sei ein menschenverachtendes Verhalten. Man dürfe nicht länger Krankheit und Tod von tausenden Menschen – sowohl von Aktiv- wie auch von Passivrauchern – billigend in Kauf zu nehmen!

Jedes Gesetz bleibe wirkungslos, wenn es nicht ausreichend kontrolliert werde. Nur durch die sofortige Abstrafung von Polizei und anderen Organen sei das Gesetz in Italien eingehalten worden. Diesem geringen Aufwand stehe in Österreich ein  umständliches, langwieriges und daher auch kostspieliges Verwaltungsstrafverfahren gegenüber. Rockenbauer: „Ich halte es für einen schwerwiegenden Justizirrtum, dass Verstöße nicht als Einzeldelikt, sondern als fortgesetztes Delikt behandelt werden. Schließlich werden die Menschen durch jede einzelne Zigarette und durch jeden einzelnen Verstoß gefährdet.“ Diese schwache Auslegung des Tabakgesetzes sei ein Hauptgrund, warum die Mehrheit der Lokalbetreiber sich nicht an das Tabakgesetz halte. Wenn aber Polizei, Gewerbeamt, Arbeitsinspektorat, Marktamt usw. Bußgelder sofort und direkt bei der betreffenden Person einheben, würde das Gesetzes nicht länger missachtet, so die Argumentation Rockenbauers.

Robert Rockenbauer
Bundesleiter der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher