Nichtrauchervereinigung erwartet viel von neuer Gesundheitsministerin

Tabakgesetz muss internationalen Trends folgen.
Ausgleichszahlungen an Wirte nicht gerechtfertigt

Die Hoffnung der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher ist, dass die neue Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser da anfängt, wo Gesundheitsminister Michael Ausserwinkler vor 20 Jahren aufgehört hat. Damals wurde das modernste  Nichtraucherschutzgesetz in Europa, das den Schutz von Millionen Bürgern vorgesehen hätte, als zu wirtschaftsfeindlich abgelehnt! Übrig blieb ein mehrfach abgeschwächtes Tabakgesetz, das trotz erstmaliger Sanktionen ab 2009 von über 80 Prozent der Wirte auf Grund fehlender staatlicher Kontrollen nicht eingehalten wird. Bundesleiter Robert Rockenbauer freut sich daher riesig, dass wieder eine Ärztin die Gesundheitspolitik in die Hand nimmt, die schon in der Vergangenheit durchblicken hat lassen, dass am konsequenten Nichtraucherschutz kein Weg vorbeiführt. Rockenbauer erwartet sich von der neuen Gesundheitsministerin eine durchgreifende Schlagkraft, sodass, wie in der Bevölkerung, auch im Nationalrat die Mehrheit für ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie eintritt. Gegenüber der Raucherlobby darf es keine weiteren Kompromisse mehr geben. Gesundheit ist unser höchstes Gut und nicht verhandelbar! Mit dieser seit 20 Jahren skrupellosen Verzögerungstaktik eines wirksamen Nichtraucherschutzes zugunsten  kurzsichtiger Wirtschaftsinteressen einzelner, muss nun endgültig Schluss sein! Wir haben schon viel zu viel Zeit verloren!

Die Schutzgemeinschaft fordert, dass dieses vermurkste Tabakgesetz als menschenverachtende und lebensgefährliche Dauerbaustelle mit jährlich über 11.000  Rauchertoten und über 1.000 Menschen, die durch das Passivrauchen schuldlos sterben und nicht einmal Kinder und Jugendliche zu schützen weiß, endlich einem Neubau ohne Ausnahmen Platz gemacht wird. Österreich muss jetzt (!) und nicht erst in einigen Jahren ein praktikables und leicht administrierbares Tabakgesetz auf die Beine stellen, das dem internationalen Trend entspricht. Weg von umständlichen Ermittlungsverfahren hin zu sofortigen Abstrafungen durch Straforgane (Polizei, Gewerbeamt usw.). Das ist nicht nur wesentlich effizienter, sondern würde auch den Standards der Wissenschaft und den Erfolgen in anderen Ländern mit einem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie Rechnung tragen. Jede Ausnahme schwächt das Gesetz, erschwert die Kontrolle, erhöht den Verwaltungsaufwand und kostet damit unnötig viel Geld bei gleichzeitig wenig Einhaltung. Wir alle – Nichtraucher, Raucher und Wirte – leiden unter diesem Tabakgesetz.

Die vom Vorgänger Alois Stöger ins Spiel gebrachten Ausgleichszahlungen an risikobereite Wirte, die Raumtrennungen vorgenommen haben, sind weder erforderlich noch gesetzlich einzufordern und setzen ein völlig falsches Signal. Zudem wäre es gegenüber jenen Wirten höchst ungerecht, die dieses Risiko nicht eingehen wollten und deshalb ein reines Nichtraucherlokal wurden.
Und noch etwas Wichtiges! Nicht jeder Wirt hat umsonst umgebaut! Manche haben dadurch sogar ein neues Geschäftsfeld eröffnet. Für kleinere geschlossene Gesellschaften eignet sich z.B. eine Abtrennung hervorragend. Daher ist nicht jede hochgerechnete Raumtrennung eine Fehlinvestition! Tatsächliche Fehlinvestitionen für Raumtrennungen sind jedoch ausschließlich Angelegenheit des Unternehmers! Unternehmerische Freiheit birgt auch unternehmerisches Risiko in sich. Keinesfalls darf der Steuerzahler dafür herangezogen werden. Wenn schon Entschädigungszahlungen geleistet werden sollten, dann durch die Wirtschaftskammer, die viele Betriebe falsch beraten hat.
Rockenbauer ist überzeugt, dass die von der Wirtschaftskammer genannte Phantasiezahl von 96 Mio. Euro und zuletzt kolportierten 150 Millionen für Umbauten eine reine Pseudodiskussion ist mit dem Zweck, eine Gesetzesänderung auf viele Jahre hinauszuschieben. Mit dieser Verzögerung soll den Wirten die Möglichkeit gegeben werden, ihre selbst verschuldeten Fehlinvestitionen über einen langen Abschreibungszeitraum auszugleichen. Ein allgemeines Rauchverbot nur deshalb hinauszuzögern bis der letzte Wirt seine Umbaukosten amortisiert hat, ist angesichts von Krankheit, Leid und vorzeitigen Tod tausender Menschen blanker Hohn! Einen solchen Kuhhandel darf es einfach nicht geben! Das spottet jeder Gesundheitspolitik.

(Pressemeldung v. 25.08.2014)