Nur rauchfreies Theater ist gesetzeskonform

Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Tiroler Tageszeitung hat mit ihren Artikeln vom 9. und 11. Juni betreffend das Rauchverbot auf Theaterbühnen, den Leserinnen und Lesern einen tiefen Einblick in eine widersprüchliche Stellungnahme des Gesundheitsministeriums gegeben.

Das Gesundheitsministerium hat per Schreiben vom 24.5.2016 – unterzeichnet von Dr. Franz Pietsch – die Landesamts- u. Magistratsdirektoren darauf hingewiesen, dass die Betreiberinnen und Betreiber von Theatern und ähnlichen Einrichtungen zu informieren sind, dass nun auch das Rauchen von E-Zigaretten ab 20.5.2016 in allen Räumen öffentlicher Orte verboten ist. Dazu zählen selbstverständlich auch alle Bühnen und dgl. im geschlossenen Raum.

Die Begründung dafür liefert das neue Tabak- und NichtraucherInnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG, bisher TabakG). Ab 20.5. 2016 sind so genannte „verwandte Erzeugnisse“, darunter vor allem E-Zigaretten, Wasserpfeifen usw. den herkömmlichen Tabakerzeugnissen gleichgestellt. Da es im neuen TNRSG keine Ausnahmen gibt, ist das Rauchen auf Bühnen daher nur mit Attrappen gestattet!
Herr Sektionschef Dr. Gerhard Aigner hat in seinem Schreiben vom 9.6.2016 das Rauchen auf Bühnen mit nicht nikotinhältigen E-Zigaretten wieder erlaubt. Die angeführte Begründung des § 17a StGG „künstlerische Freiheit“ ist jedoch nicht zulässig. Der Schutz vor unfreiwilligem Passivrauchen und nunmehr auch Passivdampfen ist klar höher zu werten als die künstlerische Freiheit. Diese Ansicht vertritt auch der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. Dem Gesundheitsschutz wird nach der Rechtsprechung des VfGH in diesem Zusammenhang ein hoher Stellenwert eingeräumt und das Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte als verfassungsrechtlich zulässig erachtet.

Wie ist es also möglich, dass nach einem juristisch einwandfreiem Schreiben von Dr. Franz Pietsch (24.5.) schon nach kurzer Zeit ein zweites Schreiben von Herrn Dr. Gerhard Aigner (9.6.) an die Landesamts- und Magistratsdirektoren ergeht, indem das Rauchverbot aufgeweicht und die Verwendung von nikotinfreien E-Zigaretten auf Theaterbühnen wieder erlaubt? Wer hat hier Einfluss genommen und einen gesetzwidrigen Zustand erlaubt bzw. gefordert?

Kulturminister Thomas Drozda äußerte sich gegenüber der Tiroler Tageszeitung vom 11. Juni, dass er das Rauchverbot auf Bühnen für übertrieben hält. Es liegt also der Verdacht nahe, dass die erfolgte Aufweichung und eindeutig gesetzwidrige Handlung von dieser Seite angeordnet wurde. Von einem Kulturminister würde man sich erwarten, dass ihm bewusst ist, dass gerade auf einer Bühne das Rauchen eine besonders negative Vorbildwirkung hat. Der Darsteller spricht ein breites Publikum an, er normalisiert damit eine Handlung, die ein hohes Gesundheitsrisiko birgt. Das Rauchen wird damit sogar beworben. Es ist völlig unverständlich, wenn der Kulturminister die Bemühungen des Gesundheitsministeriums mit dieser Äußerung untergräbt. Diese öffentlich gemachte Sympathiekundgebung eines Ministers für das Rauchen ist eine unüberlegte und beinahe schon fahrlässige Äußerung! Er kommt damit in den Verdacht, von der Tabakindustrie Geld für seine mögliche Intervention bekommen zu haben. Natürlich will ich so etwas nicht glauben, dass ein Kulturminister den Kulturbetrieb durch jemand sponsern lässt, der rücksichtslose Geschäfte mit einem Suchtgift auf Kosten der Gesundheit unserer Bevölkerung macht.
Es geht beim Rauchverbot auf Bühnen sehr wesentlich darum, der Jugend kein schlechtes Beispiel zu geben. Rauchen gehört nicht mehr zum alltäglichen Lebensstil. Regisseure sind aufgerufen, das Rauchen auf Bühnen weitestgehend zu eliminieren. Ich bitte die Empfänger dieses Schreibens darauf einzuwirken! Auch Aerosole sind schädlich, führen zu Hautreizungen, Atemwegsreizungen, Allergien usw. Attrappen ohne Rauchwolken sind weniger zum Rauchen einladend und derzeit die einzige rechtlich erlaubte Handhabung.

Wie unnötig das tatsächliche Rauchen auf Bühnen ist, verdeutlichen folgende Beispiele: Ich habe noch nie erlebt, dass jemand auf der Bühne tatsächlich ein ganzes Menü verspeist, wenn Schauspieler bei gedecktem Tisch sitzen. Weiters bin ich überzeugt, dass niemand wirklich auf der Bühne tatsächlich zum Alkohol greift, um einen Betrunkenen zu spielen. Auch wird niemand tatsächlich auf der Bühne ermordet, wenn das Schauspiel einen Mord vorsieht. So kann auch das Rauchen mit einer rauchlosen Attrappe dargestellt werden, und jeder im Publikum weiß, um was es geht. Tatsächliche Zigaretten und E-Zigaretten, egal ob nikotinhältig oder nicht, haben auf der Bühne nichts mehr verloren! Die „künstlerische Freiheit“ wurde bisher eher dazu missbraucht, der Tabakindustrie weiterhin einen guten Absatz zu gewährleisten. Rauchszenen sind eine klare Werbung für das Rauchen. In den vergangen Jahren wurden noch immer einige Kunstbetriebe von der Tabakindustrie gesponsert. Durch das Werbeverbot versucht die Tabakindustrie umsomehr, Rauchszenen in Film, Fernsehen und Theaterbühnen unterzubringen. Dem ist staatlicherseits ein Riegel vorzuschieben!

Ich fordere daher die sofortige Rücknahme dieser nicht berechtigten Aufweichung eines Rauchverbots auf Theaterbühnen und dergleichen. Alles andere ist ein Verstoß gegen geltendes Recht und kommt einem Amtsmissbrauch gleich! Das Rauchen von Tabakwaren und E-Zigaretten, egal ob nikotinhältig oder nicht, ist in allen Räumen öffentlicher Orte ausnahmslos verboten! Nicht betroffen sind (leider noch) Freilichtbühnen. Niemand hat also das Recht, geltendes Gesetz eigenmächtig zu ändern!

Robert Rockenbauer, Bundesleiter
22.9.2016