Rauchverbot im Freibad

Unsere Forderung, den Schutz vor Passivrauchen auch im Freien zu gewährleisten, wurde im neuen Tabakgesetz leider nicht berücksichtigt. Dabei ist klar, dass Tabakrauch, sobald er zu riechen ist, ganz egal ob in einem Raum oder im Freien, Schadstoffkonzentrationen in der Atemluft enthält, die eine gesundheitsschädigende Wirkung haben! Deshalb fordern wir zu Recht ein Rauchverbot auch im Freien bei Menschenansammlungen wie Freibädern, Liegewiesen, Fußballstadien, Erlebnisparks, Kinderspielplätzen und selbstverständlich auch in der Außengastronomie. Ein Rauchverbot in überdachten Wartebereichen des öffentlichen Personenverkehrs sollte schon längst zur Normalität gehören.

Verantwortliche von Bäderanstalten reden gerne von Toleranz, damit sie nichts tun müssen. Sie ignorieren dabei die Tatsache, dass es bei einem gesundheitsschädlichem Verhalten keine Toleranz geben kann. Statt berechtigten Nichtraucherschutz wird den Rauchern weiterhin das große Feld überlassen, überall und jederzeit zu rauchen. Nichtstun ist halt einfacher als Raucher in ihre Schranken zu weisen. Schon Albert Einstein sagte: „Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“

Die Schaffung von „Raucherinseln“ am Rande einer Anlage wäre eine Notlösung, damit nicht die ganze Fläche mit Qualm verpestet wird. Zum Rauchen kann man ja zu diesen bestimmten Plätzen gehen. Nebeneffekt: Badegäste werden nicht zu Stummelentferner degradiert und die Badeanstalten ersparen sich eine aufwendige Säuberung der Liegeflächen. Nichtraucher sind aufgerufen, rauchfreie Liegewiesen bei den Verantwortlichen einzufordern!

Robert Rockenbauer
Schutzgemeinschaft für Nichtraucher

Leserbrief vom 4.8.2015