Strengere Strafen zum Schutz der Kinder

Utl.: Tabakgesetz verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention

Am 8. November 2011 haben sich SPÖ und ÖVP im Ministerrat auf ein Paket mit strengeren Strafen zum Kinderschutz geeinigt. Dabei ist u.a. vorgesehen, dass für alle Taten Erwachsener gegen Kinder künftig Mindeststrafen gelten. Die Möglichkeit der Geldstrafe wird beschränkt. Die Anwendung von Gewalt gegen Kinder soll bei der Strafbemessung besonders erschwerend gelten.

So weit – so gut. Was mich dabei ärgert ist die Verlogenheit unserer Gesellschaft. Auf der einen Seite zu Recht strengere Strafen für Gewalt gegen Kinder (Politiker tun das nur, weil es von der Gesellschaft erwartet wird), auf der anderen Seite wegschauen, wenn Kinder bis zum 18. Lebensjahr von den Eltern in Raucherräume mitgenommen und dem schädlichen Passivrauch ausgesetzt werden. Eltern, die ihre Kinder selbst einrauchen, oder einrauchen lassen, verletzen ihre Aufsichtspflicht! Das muss gesetzlich verhindert werden!
Passivrauchen ist eine Zwangsvergewaltigung mit Giftstoffen, die vermeidbar ist und deshalb besonders geahndet werden muss. Immerhin sterben 1000 Passivraucher jedes Jahr in Österreich, darunter natürlich auch Kinder. Mehrmals schon habe ich seitens der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher darauf hingewiesen, dass Passivrauchen ein Akt der Körperverletzung darstellt. Das Recht auf rauchfreie Luft ist auch juridisch höherrangig gegenüber dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen. Reine Luft zu atmen sollte genauso selbstverständlich sein, wie sauberes Wasser und gesunde Lebensmittel.

Das Tabakgesetz (TabakG) verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 24 Absatz 1, der das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anerkennt. Im Tabakgesetz muss daher dringend ein Betretungsverbot in Raucherräumen bis zum 18. Lebensjahr vorgesehen werden. Jede Ausnahmeregelung widerspricht sowohl dem Gesundheitsschutz als auch der Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen, für die ein Nichtraucherschutz äußerst wichtig ist.
Dieser Schutz vor dem Passivrauchen von Kindern und Jugendlichen hat natürlich nicht nur in der Gastronomie zu gelten, sondern wie von uns immer wieder gefordert, auch im Auto, auf Kinderspielplätzen und selbstverständlich auch zu Hause.
Wenn Eltern ihre Kinder gefährden, dann darf es dafür keine Toleranz geben. Kinder sind das schwächste Glied unserer Gesellschaft und müssen unbedingt vor unnötigen Gefahren geschützt werden. Die wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse über die Schädlichkeit des Passivrauchens sind so gravierend, dass jedes Wegschauen der Politik und der Gesellschaft als bewusste Schädigung zu werten ist. Passivrauchen ist eine fahrlässige Körperverletzung und muss daher in den Katalog „Gewalt gegen Kinder“ aufgenommen werden!

Robert Rockenbauer
Pressemeldung/Leserbrief vom 18.11.2011