Tabakgesetz – Ärgernis mit den Behörden

Hinweise aus der Bevölkerung an die Bezirkshauptmannschaft wegen Verstoß gegen das Tabakgesetz werden von vielen Beamten als Anzeige gewertet, statt den Hinweisen nachzugegehen und aufgrund eigener Erhebungen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das ist ein großes Ärgernis, da der Melder keinesfalls gegenüber dem Lokalbetreiber genannt werden will, nun aber plötzlich vor Amt als Zeuge geladen wird. Gebe es einen Zeugenschutz bzw. müssten die Behörden einfachen Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen und selbst ermitteln, hätten wir tausende Anzeigen mehr. Deshalb werden nur wenige Verstöße gemeldet. Wenige Anzeigen sind also kein Zeichen dafür dass das Tabakgesetz eingehalten wird, sondern ein Zeichen dafür, dass dieses schludrige Gesetz niemals funktionieren kann und der Nichtraucherschutz von den Verantwortungsträgern nicht ernst genommen wird. Besonders am Land werden Übertretungen kaum geahndet. Dieses Tabakgesetz ist ein 4:0 Erfolg für die Nikotindrogenindustrie: Viele Ausnahmen; Wirte machen was sie wollen; Behörden sind mit einem umständlichen Verwaltungsstrafverfahren überfordert und der Höhepunkt ist, dass Nichtraucher selbst das Gesetz kontrollieren müssen. Wo bleibt der Nichtraucherschutz, wenn die Türen zum Raucherraum in 80 Prozent der Fälle offen sind? Politiker, die gegen ihr Wissen und Gewissen handeln, sollte man haftbar machen können.

Robert Rockenbauer, Bundesleiter der
Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher
Pressemeldung, 2.12.2010