Rauchverbot im Freien?

Italien verhandelt über Rauchverbote in Freien, auch in Österreich sind Verschärfungen geplant, z. B. vor Kindergärten. Es gibt Stimmen, die auch für Gastgärten ein Verbot fordern. Ein Pro und Contra. Tiroler Tageszeitung, 19.3.2023

Nach einem absoluten Rauchverbot in der Gastronomie ab 1.11.2019 ist es nur ein logischer Schritt, auch die Außengastronomie per Gesetz rauchfrei zu machen. Freiwilligkeit und Ausnahmeregelungen haben noch nie funktioniert und führten nur dazu, Rauchverbote zur Freude der Tabakindustrie jahrzehntelang zu verhindern. Wenn ein Gesetz für alle gleich gilt, wird es auch eingehalten. Ausnahmen führen nur zu Wettbewerbsnachteilen und erschweren die Kontrolle. 

Tatsache ist, dass Passiv­rauchen auch im Freien gesundheitsgefährdend ist, wenn der Rauch und E-Zigaretten-Dampf in Richtung nichtrauchender Gäs­te wehen. Die Geruchsbe­lästigung wird immer mehr zu einem Ärgernis für viele, dem Einhalt zu gebieten ist. Raucher würden sich schnell – wie jetzt auch im Innenbereich – an die neue Situation gewöhnen. Und jene, die gerne Freiheit und Toleranz einfordern, muss gesagt werden, dass Toleranz und Rücksichtnahme immer jene üben müssen, die etwas tun, was andere belästigt und gesundheitlich gefährdet. Eine rauchfreie Außengas­tronomie muss auch Nicht­rauchern und Familien mit Kindern ermöglicht werden.

Je weniger Rauch in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, desto leichter fällt es Rauchern aufzuhören, und für Jugendliche verliert sich der Reiz, damit anzufangen. Viel Leid und vorzeitiger Tod lassen sich damit verhindern. Ziel muss eine rauchfreie Gesellschaft sein (Raucheranteil unter fünf Prozent!). Für dieses Ziel sollten sich alle einsetzen. Die Gastronomie spielt dabei eine große Rolle.

Robert Rockenbauer,
Bundesleiter der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher

Kommentar zum Contra von Alois Rainer (Tourismus-Spartenobmann in der WK Tirol):

„Ein Verbot würde in die persönliche Freiheit eingreifen.“

Freiheiten haben dort ihre Grenzen, wo die Freiheiten anderer eingegrenzt werden. Nichtraucher tun ja nichts, womit die Freiheit der Raucher eingegrenzt werden könnte. Es sind also die Raucher, die Rücksicht nehmen müssen und nicht die Nichtraucher. Deshalb hat das Rauchen im öffentlichen Bereich keine Berechtigung mehr.

Alois Rainer: „In Gastgärten gibt es normalerweise genug Raum und frische Luft, um den Rauch aus dem Weg zu gehen.“ Diese Aussage ist total praxisfremd. Ich wiederhole meine Aussage vom 9.3.2023 (Kronehit): „Wenn ich mich in einen Gastgarten setze, muss ich erstmals prüfen, wo gerade geraucht wird und wohin der Wind zieht. Wenn ich dann endlich einen rauchfreien Platz gefunden habe, setzt sich drei Minuten später jemand an den Nebentisch und raucht sich eine Zigarette an. Und das nervt.“ Um dem Rauch aus dem Weg zu gehen, muss ich mir laut Herrn Rainer einen anderen Platz suchen, wo gerade nicht geraucht wird bzw. der Wind nicht in meine Richtung weht. Und in einigen Minuten später passiert am neuen Platz das Gleiche wie vorher. Muss ich mir wirklich immer einen neuen Tisch suchen, um endlich rauchfrei Trinken, Essen und mich Unterhalten zu können? Ist der Gastgarten gut besucht (fast alle Tische belegt) und ein rauchfreier Platz nicht garantiert, verzichte ich auf einen Konsum. Der Wirt verliert also nichtrauchende Gäste. Die „Zwangsbeglückung“ mit stinkendem und gesundheitsgefährdendem Rauch kann nur verhindert werden, wenn ein allgemeines Rauchverbot auch im Gastgarten eingeführt wird. Das bringt dem Wirt mehr Gäste und schützt besonders auch sein Personal. Wirte wären froh, wenn nicht sie eine Entscheidung treffen müssten, sondern die Regierung ein ausnahmsloses Rauchverbot in Gastgärten anordnen würde.

Alois Rainer: „Die Folge eines Rauchverbotes wäre, dass weitere Lokale und Gastgärten schließen müssten.“ Mit dieser Angstmache (Umsatzeinbußen und Schließungen) hat die Wirtschaftskammer ein seit 1995 gefordertes Rauchverbot verhindert. Freiwilligkeit und Ausnahmeregelungen haben Jahrzehnte eine gerechte Lösung für alle verhindert. Heute sind die Wirte froh, dass die Regierung ein absolutes Rauchverbot ab 1.11.2019 beschlossen hat: kein Wettbewerbsnachteil und kein Wirt hat sein Lokal schließen müssen. Alois Rainer ist in der Realität noch nicht angekommen. Er spricht nicht im Interesse der Wirte, sondern im Interesse der Tabakindustrie.

Robert Rockenbauer